Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht

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In wirtschaftlichen Krisenzeiten sitzen viele Arbeitnehmer gewissermaßen „auf dem Schleuderstuhl": Die Wahrscheinlichkeit einer Kündigung oder zumindest nachteiliger Vertragsänderungen seitens des Arbeitgebers ist groß. Ist es da sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht zu haben?

Ist es sinnvoll, in der Krise des Unternehmens eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht zu haben?

Unbedingt! Anwaltskosten zahlt nämlich der Arbeitnehmer im Arbeitsrecht außergerichtlich und für die erste Instanz der Arbeitsgerichte immer selbst - egal, ob und wie recht er hat! Das wird zum Teil von Arbeitgebern leider sogar bewusst ausgenutzt. Insbesondere dort, wo es um Kündigungen geht, ist es sehr wichtig, Rechtsschutz zu haben. Oft sind die Chancen bei Mandatsbeginn für den Anwalt nicht kalkulierbar, weshalb ohne Rechtsschutz oft Klagen wirtschaftlich wenig Sinn machen. Manche Arbeitgeber gehen sogar so weit, mit einer Reihe von Kündigungen den Arbeitnehmer zu zermürben. Hier gilt das besonders.

Reicht es denn, dass man erst dann eine Rechtsschutzversicherung abschließt, „wenn es brennt“?

Nein, das wäre am falschen Ort gespart! Manchmal kommen Kündigungen leider völlig unabsehbar.  Und dann gilt der alte Satz: „Ein brennendes Haus kann man nicht gegen Brand versichern.“ Die Versicherungen vereinbaren im Regelfall sogar eine  dreimonatige Sperrfrist nach Abschluss, in der die Versicherung nicht greift. Das heißt, dass sogar eine nicht ganz so rasant verlaufende Krise oft für Sie zu schnell ist!

Wenn man nun ungünstigerweise keine Rechtsschutzversicherung hat, gibt es dann auch andere Möglichkeiten, dass die Rechtsanwaltskosten übernommen werden?

Ja, denn es kann auch ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt werden. Das Gericht prüft dann aufgrund einer von Ihnen abzugebenden Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, ob der Staat für die Kosten des Gerichtsverfahrens aufkommt. Das ist regelmäßig der Fall, wenn Sie Unterhalts- und Mietverpflichtungen und sonst kein großes Vermögen haben. Der Antrag wird durch Ihren Rechtsanwalt bei Gericht gestellt.


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