Rechtsschutzversicherung: Zeitpunkt des Versicherungsfalls bei Berufsunfähigkeit und Vorerkrankungen

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In unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie darüber informieren, was in der Rechtsschutzversicherung bezüglich einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Versicherungsfall angesehen wird.

Die Fragestellung hört sich zunächst etwas abstrakt an, hat jedoch ganz enorme praktische Wichtigkeit.

Häufig lehnt im Falle der eingetretenen Berufsunfähigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherer die Versicherungsleistung deshalb ab, weil der Versicherte schon bei Abschluss des Berufsunfähigkeitsvertrags über bestehende Vorerkrankungen getäuscht haben soll.

Dann benötigt der Versicherte in der Regel anwaltliche Hilfe, wodurch entsprechende Kosten entstehen.

Hierbei wäre es wichtig, dass eine vorhandene Rechtsschutzversicherung auch eintrittspflichtig ist.

Das kann immer dann problematisch werden, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag noch nicht bestanden hat, als der Berufsunfähigkeitsvertrag möglicherweise schon Jahre vorher abgeschlossen worden ist.

In der Vergangenheit haben dann regelmäßig Rechtsschutzversicherer die Deckungszusage abgelehnt mit der Begründung, dass der Versicherungsfall schon in der von dem Berufsunfähigkeitsversicherer behaupteten Verstoß gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht bei Abschluss des Berufsunfähigkeitsvertrags liege.

Dieser Zeitpunkt liegt in der hier behandelten Fallgestaltung schon vor dem Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrags, sodass der Rechtsschutzversicherer die Deckungszusage wegen Vorvertraglichkeit verweigert.

Dieses ist jedoch auf Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr möglich.

Hierzu hat nämlich der Bundesgerichtshof im Jahr 2015 folgendes festgestellt:

Soweit der Versicherungsnehmer einen Anspruch gegen Dritte erhebt, ist für die Festlegung der den Versicherungsfall maßgeblich kennzeichnen Pflichtverletzung allein der Tatsachenvortrag entscheidend, mit dem der Versicherungsnehmer den Verstoß seines Anspruchsgegners begründet. 

Als frühestmöglicher Zeitpunkt kommt dabei das dem Anspruchsgegners vorgeworfene pflichtwidrige Verhalten in Betracht, aus dem der Versicherungsnehmer seinen Anspruch herleitet.

Das bedeutet für unseren hier besprochenen Fall:

In der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsfall bei Berufsunfähigkeit nicht der Verstoß gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht, sondern frühestens die Beantragung der Berufsunfähigkeitszahlung aufgrund der aktuellen Berufsunfähigkeit.

Erst zu diesem Zeitpunkt muss der Rechtsschutzversicherungsvertrag wirksam bei uns bestanden haben.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema oder anderen Aspekten der Berufsunfähigkeitsversicherung haben, stehe ich Ihnen auch gerne persönlich hierfür zur Verfügung.

Sämtliche Kontaktdaten erhalten Sie auch unter unserer Website.


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