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Rechtstipp-Serie zu „Die Höhle der Löwen“: Fünf Fragen rund um Einbrüche und Fahrraddiebstähle

  • 7 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Im Staffelfinale von „Die Höhle der Löwen“ ging es bei gleich zwei vorgestellten Produkten um Diebstähle. Während die Gründer von „I LOCK IT“ ein intelligentes Fahrradschloss entwickelten, mit dem das Rad über eine App automatisch verschlossen wird, wenn der Fahrradbesitzer sich von ihm entfernt, will Gründer Detlev Sommer mit seinem „Fenster-Schnapper“ Wohnungen einbruchsicher machen. Gerade in dieser Jahreszeit mit den immer kürzer werdenden Tagen haben Langfinger wieder Hochsaison.

Lohnt es sich, den Einbruch oder Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen?

Polizei benötigt Anzeige 

Ohne eine Anzeige kann die Polizei nicht aktiv werden. Für die Arbeit der Polizei ist es unerlässlich, dass jeder Diebstahl und jeder Wohnungseinbruch zur Anzeige gebracht wird – unabhängig davon, ob die Täter erfolgreich waren oder nicht. Gerade weil viele Diebe und Einbrecher keine einmaligen Einzeltäter, sondern Serientäter sind, die vielleicht sogar in Banden organisiert sind, ist es für die Ermittlungen essenziell, auch von jedem noch so kleinen Versuch Kenntnis zu erlangen.

An die Anzeige bei der Polizei sind dabei kaum formale Anforderungen gestellt, da es bei der Strafanzeige einzig und allein um die Mitteilung der strafbaren Handlung geht. In vielen Bundesländern kann eine solche Anzeige sogar online erstattet werden. Für die Anzeige eines Fahrraddiebstahls dürfte diese Form vollkommen ausreichend sein. Beim Wohnungseinbruch empfiehlt sich hingegen der traditionelle Griff zum Telefon oder Handy, denn die Spuren in der Wohnung müssen von den Polizeibeamten gesichert werden. Wichtig ist daher auch, die Wohnung – entgegen dem innersten Bedürfnis – erstmal nicht aufzuräumen. Erst wenn die Polizei ihre Arbeit gemacht hat und Sie selbst alles fotografiert haben, kann man das Chaos beseitigen.

Versicherung zahlt nur bei Strafanzeige

Abgesehen davon, dass die Polizei ohne Kenntnis vom Diebstahl oder Einbruch überhaupt nicht versuchen kann, den Täter zu ermitteln, hat die Anzeige bei der Polizei für den Geschädigten vor allem versicherungsrechtliche Gründe. Grundsätzlich kommt die Hausratversicherung sowohl für gestohlene Gegenstände als auch für etwaige Schäden an Türen und Fenstern auf. Dafür verlangt die Versicherung in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen aber, dass der Wohnungseinbruch, Einbruchdiebstahl oder versuchte Einbruch bei der Polizei gemeldet wird.

Das Gleiche gilt beim Fahrraddiebstahl. Auch hier verlangt die Versicherung eine Strafanzeige als Beweis für den Versicherungsfall. Die Anzeige bei der Polizei ist daher unerlässlich, um zumindest den Schaden von der Versicherung ersetzt zu bekommen, wenn schon das gestohlene Rad oder die aus der Wohnung verschwundenen Gegenstände nicht wieder zu bekommen sind.

Welche Pflichten hat man nach einem Wohnungseinbruch bzw. Fahrraddiebstahl? 

Es ist jedermanns Albtraum: Das Fahrrad steht nicht mehr dort, wo man es abgestellt hat, man kommt nicht mehr vom Fleck und der Ärger ist groß. Oder man kommt nach Hause und muss feststellen, dass die Wohnungstür aufgebrochen bzw. das Fenster eingeschlagen wurde und das Schlafzimmer einem Schlachtfeld gleicht. In beiden Fällen sind nicht nur der Frust und diverse Schäden groß, sondern man muss als Geschädigter eine ganze Reihe von Pflichten erfüllen:

Polizei und Versicherung informieren

Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, muss man den Diebstahl bzw. Einbruch bei der Polizei melden und die Versicherung unverzüglich über den Schadensfall informieren. Dabei sollten Sie sich den Namen der aufnehmenden Sachbearbeiterin aus der Schadensabteilung notieren und sich die Schadensnummer geben lassen.

Fotos machen

Beim Wohnungseinbruch müssen Sie nach den Telefonaten alles in Bildern festhalten. Fotografieren Sie den Zustand der Wohnung, die Beschädigungen und die Einbruchsspuren. Diese Bilder leiten Sie an die Versicherung weiter, wobei es sich empfiehlt, selbst eine Kopie davon zu behalten. Unter Umständen wird später auch die Spurensicherung Bilder anfertigen. Jedoch kann es – gerade in Großstädten, in denen Einbrüche auf der Tagesordnung stehen – auch passieren, dass die Polizei erst Tage später oder gar nicht kommt. Sie sind zwar rechtlich nicht verpflichtet, tagelang im Chaos zu leben, sollten aber dennoch bei Polizei und Versicherung nachfragen, wann sie die Wohnung aufräumen dürfen.

Schaden minimieren

Sie sind gesetzlich verpflichtet, den eingetretenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Sie müssen daher prüfen, was gestohlen wurde und welchen Schaden der Dieb damit anstellen könnte. Bank- und Kreditkarten sowie Ihren Handyanschluss müssen Sie sofort sperren lassen. Beim Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion muss auch diese sofort gesperrt werden. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Personalausweis für die elektronische Signatur genutzt wurde. Hier muss das Signaturzertifikat über den jeweiligen Anbieter gesondert gesperrt werden.

Sind die Einbrecher durch ein Fenster in die Wohnung gelangt und wurde dieses dabei beschädigt, müssen Sie dafür sorgen, dass bis zur Reparatur keine weiteren Schäden drohen, indem z. B. während Ihrer Abwesenheit weitere unberechtigte Personen einsteigen oder es bei schlechtem Wetter reinregnet. Um dies zu verhindern, kann ein Schlüsseldienst gerufen werden, der mithilfe von Spanplatten eine Notabsicherung vornimmt. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel ebenfalls die Hausratversicherung.

Stehlgutliste anfertigen 

Zu guter Letzt müssen sie beim Wohnungseinbruch noch eine sog. Stehlgutliste erstellen. Diese muss so schnell wie möglich aufgestellt und so detailliert wie möglich sein. Mit der Stehlgutliste listen Sie auf, welche Gegenstände genau gestohlen wurden. Jeder einzelne Gegenstand aus dem Diebesgut muss exakt beschrieben werden, am besten mithilfe von Bildern. Zudem muss der konkrete Anschaffungswert, am besten mit Kassenbeleg oder Ähnlichem, angegeben werden. Die Stehlgutliste müssen Sie sowohl an die Polizei als auch an die Versicherung übermitteln. Für den Versicherungsschutz müssen Sie beachten, dass die Erstellung der Stehlgutliste nach der Rechtsprechung keinen Aufschub duldet und Sie diese unaufgefordert erstellen und vorlegen müssen.

Für die Stehlgutliste ist sehr hilfreich, wenn Sie bereits vor dem Diebstahl eine Auflistung Ihres Haushalts für den Notfall erstellt haben. Diese Liste hilft Ihnen, schnell herauszufinden, was alles gestohlen wurde und liefert zugleich die notwendigen Daten und Bilder für die Stehlgutliste. Beim Fahrraddiebstahl erübrigt sich zwar die Erstellung einer Stehlgutliste, jedoch ist eine entsprechende Vorsorge auch hier Gold wert. Sollte das Rad doch wiedergefunden werden, muss es quasi identifiziert und Ihnen zugeordnet werden. Am besten ist dies möglich, wenn Sie der Polizei Fotos vom Rad vorlegen können und die Rahmennummer Ihres geklauten Rads kennen.

Welche gestohlenen Gegenstände ersetzt die Versicherung?

Die meisten gestohlenen Gegenstände ersetzt die Hausratversicherung. Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine sog. Sachversicherung, die Schäden am Hausrat abdeckt, die z. B. durch Feuer, Vandalismus, Diebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel verursacht wurden. Voraussetzung für den Ersatz der gestohlenen Gegenstände ist stets, dass der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass bei ihm eingebrochen worden ist und der geltend gemachte Hausratsgegenstand (z. B. Bargeld, Schmuck, Laptop, Kamera etc.) dabei tatsächlich gestohlen wurde. Oft zweifelt die Versicherung an, dass der Gegenstand tatsächlich noch zum Hausrat gehört hat. Hier können der Kaufbeleg und Fotos vom Gegenstand und dem Versicherungsnehmer helfen. Bei bestimmten Gegenständen kann es aber Einschränkungen geben. Diese Punkte müssen Sie daher unbedingt beachten, um nicht doch auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

Versicherungssumme muss Wertgegenstände abdecken

Für Wertgegenstände legen die meisten Hausratversicherungen eine prozentuale Obergrenze von der Versicherungssumme für die Erstattung fest. Ist diese Obergrenze niedriger als der tatsächliche Wert des gestohlenen Gegenstands, erhält man nur einen Teil des Schadens ersetzt. Um dies zu verhindern, müssen Sie bei der Anschaffung neuer Wertgegenstände stets prüfen, ob diese vollständig versichert sind. Ist dies nicht der Fall, kann mit der Versicherung eine höhere individuelle Obergrenze vereinbart werden oder der Tarif auf einen höheren Prozentsatz angepasst werden.

Einschränkungen beim Bargeld

Auch für den Ersatz von Bargeld machen die Versicherungen strenge Vorgaben. Viele Hausratversicherungen erstatten nur einen Betrag von circa 1000 Euro und verlangen, dass größere Summen in einem Tresor aufbewahrt werden müssen. Genaue Antwort auf die Frage, wie viel Bargeld Ihre Versicherung unter welchen Bedingungen ersetzt, finden Sie in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hausratsversicherung.

Vorsicht: Fahrrad muss ggf. gesondert versichert werden 

Auch beim Fahrrad muss man ganz genau hinschauen. Zwar gehört das Rad zum gewöhnlichen Hausrat, die Versicherung zahlt aber nur dann, wenn es aus der heimischen Garage oder dem Keller gestohlen wird. Für Diebstähle unterwegs muss man hingegen eine gesonderte Police oder eine Fahrradversicherung abschließen.

Wie wirken sich die beiden Produkte aus „Die Höhle der Löwen“ auf den Versicherungsschutz aus?

Die beiden Produkte, die im Staffelfinale von „Die Höhle der Löwen“ vorgestellt wurden, wirken präventiv. Versicherungsrechtlich darf der Geschädigte den Diebstahl nicht grob fahrlässig verursachen. Eine solche grob fahrlässige Verursachung liegt z. B. vor, wenn man Fenster offen lässt, die Haustüre nicht absperrt oder das Fahrrad nicht sichert. Sowohl der Fensterschnapper als auch das App-gesteuerte Fahrradschloss machen dem potenziellen Dieb das Leben schwer und verhindern damit, dass man den Versicherungsschutz wegen grob fahrlässiger Unterstützung des Diebs verliert.

Foto(s): MG RTL D

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