Referentenentwurf zur Verschärfung der Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung sollen erneut erheblich verschärft werden. Am 27.08.2014 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Referentenentwurf zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung.

Geplant sind insbesondere:

- die steuerliche Anlaufhemmung für nicht deklarierte ausländische Kapitalerträge aus Staaten, die weder der EU noch der EFTA angehören (demnach insbesondere nicht betroffen: Schweiz)

- die Anpassung und Erweiterung der Sperrgründe bei der strafbefreienden Selbstanzeige durch die Aufnahme der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung nur an den Begünstigten, durch die Aufnahme der Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Nachschau, durch die Absenkung der Betragsgrenze auf 25 000 Euro, durch die Aufnahme der Regelbeispiele des § 370 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 bis 5 AO

- die Entschärfung der Regelungen betreffend Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen

- die Aufnahme der Hinterziehungszinsen als Tatbestandsvoraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige

- die Ausdehnung der Strafverfolgungsverjährung auf zehn Jahre in allen Fällen der Steuerhinterziehung

- die Staffelung des Zuschlags in § 398a AO abhängig vom Verkürzungsbetrag auf bis zu 20 % des Verkürzungsbetrages sowie Klarstellung, dass das Kompensationsverbot Anwendung findet bei der Berechnung des Verkürzungsbetrages

- die Verschärfung der Voraussetzungen der bußgeldbefreienden Selbstanzeige bei der leichtfertigen Steuerverkürzung


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Beiträge zum Thema