Reiserecht: Mängelanzeige als letzte Chance für den Reiseveranstalter

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Nach langer Urlaubsfreude stellt man am Urlaubsort fest, dass die Reise leider nicht den Erwartungen entspricht. Wichtig ist, dass man als Urlauber seine Rechte kennt. Denn bei Reisemängeln hat der Urlauber gegen den Reiseveranstalter einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels.

Eine Reisemangel liegt vor, wenn der vorgefundene Zustand nicht dem Zustand entspricht, wie er vertraglich vereinbart wurde bzw. erwartet werden konnte.

Leider verkennen Urlauber vor Ort häufig Ihre Rechte und setzen den Reiseveranstalter nicht kurzfristig von den Mängeln in Kenntnis und fordern ihn zur Beseitigung der Mängel auf.

Nicht ausreichend ist es, wenn lediglich das Hotel informiert wird. Vertragspartner der Pauschalreise ist nämlich nicht das Urlaubshotel, sondern der Reiseveranstalter. Unterhält der Reiseveranstalter eine Reiseleitung vor Ort, kann sich der Urlauber an diese wenden. Wenn keine Reiseleitung vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung steht, sollte die Reisemängel per Faxschreiben mitgeteilt werden.

Für eine Mängelanzeige gibt es keine bestimmte Form. Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine bestimmte Form vorschreiben, dürften in der Regel unwirksam sein. Dennoch - gerade aus Beweisgründen - sollte die Mängelanzeige immer schriftlich erfolgen. Sofern dies ausnahmsweise einmal nicht möglich ist, sollten Zeugen die Mängelanzeige bestätigen können.

Und im eigenen Interesse sollte der Urlauber die Mängelanzeige mit einem Abhilfeverlangen verbinden, damit das Ziel, einen mangelfreien Urlaub zu erleben, möglichst schnell Realität wird. Allerdings wird bei einer unverzüglichen Behebung des Mangels eine mögliche spätere Minderung ausscheiden.

Wichtig ist auch, dass die Mangelanzeige schnellstmöglich erfolgt. Nur für die Zeit auf Mangelanzeige besteht ein Minderungsanspruch. Und nicht zu vergessen - wird eine Abhilfe verweigert, bleibt dem Urlauber immer noch die Möglichkeit, den Reisepreis später zu mindern...

Wir helfen Ihnen gerne und stehen Ihnen für Ihre Fragen rund um Ihre Reise gerne beratend zu Seite und vertreten Ihre Ansprüche deutschlandweit.

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Jörg Schwede

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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