Rente mit 63? Folgende Infos sind zu beachten

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Im Arbeitsrecht gibt es Bestimmungen zu Rente.

Wer sein Leben lang gearbeitet hat, hat sich seine Rente redlich verdient. Ein Arbeitnehmer ist während der Erwerbszeit verpflichtet, in eine Renten-Versicherung einzuzahlen. Im Gegenzug kann sich der Rentner auf eine lebenslange, monatliche Auszahlung seiner Rente freuen. Die Voraussetzungen:

  • Der Rentenanwärter hat in eine private oder gesetzliche Renten-Versicherung eingezahlt.
  • Er hat das 67. Lebensjahr erreicht.

Eine Rente ab 63 ist möglich, wenn der Rentenanwärter 45 Beitragsjahre vorweisen kann. Abgezogen wird die Zeit, in der der Arbeitnehmer nicht in die Versicherung eingezahlt hat. Dazu gehört zum Beispiel der Zeitraum, indem der Beschäftigte Arbeitslosen- oder Bürgergeld bezog. Allerdings ist es auch möglich, sich Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Pflege eines Angehörigen, anrechnen zu lassen. Auch Kranken- und Verletztengeld wird angerechnet.


Besteht eine Pflicht, mit 63 in Rente zu gehen?

Nein, es besteht keine Pflicht, mit 63 in Rente zu gehen. Eine Option ist jedoch, einen Minijob auf 520 €-Basis anzunehmen. So ist es möglich, ohne Abzüge die Rente aufzubessern.


Wie gestaltet sich die Rente mit 63 speziell für Frauen?

Von einer Rente mit 63 profitieren natürlich beide Geschlechter. Jedoch haben meist Frauen ihre Erwerbstätigkeit für die Kindererziehung unterbrochen. Diese kann man sich jedoch als Beitragszeiten anrechnen lassen.


Wie viel Rente steht zur Verfügung, wenn man sie bereits mit 63 in Anspruch nimmt?

Die Berechnung der Rente mit 63 erfolgt genauso wie die normale Regel-Altersrente. Die Höhe der monatlichen Ausschüttung hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Zugangsfaktor
  • Gesammelte Entgeltpunkte
  • Rentenfaktor
  • Rentenwert

Der monatliche Rentenwert errechnet sich aus der Multiplikation der vier Faktoren.


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Stichworte: Arbeitsrecht, Rente, Renten-Versicherung

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