Richtig kündigen – so geht’s! (für Arbeitgeber)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Mit einer richtigen Kündigung spart der Arbeitgeber regelmäßig viel Geld. Verstößt die Kündigung nämlich gegen arbeitsrechtliche Vorgaben, hat der Arbeitnehmer oft gute Chancen, seine Vorstellungen mit einer Kündigungsschutzklage durchzubringen.

Der Kündigungsexperte Anwalt Bredereck weiß, woran die meisten Kündigungen in der Praxis scheitern; er kennt die häufigsten Fehler, die Arbeitgeber dabei machen.

Chefs und Personaler, die die nachfolgend genannten Fehler bei einer Kündigung vermeiden, sparen regelmäßig viel Geld – das sie sonst für teure Prozesse und Abfindungen aufwenden müssten:

Eine Kündigung muss jedenfalls die Mindestanforderungen erfüllen: Die Schriftform, einen Beendigungstermin benennen, und nachweislich beim Arbeitnehmer zugehen.

Häufiger, als man denkt, scheitert die Kündigung an der Schriftform, falls sie nämlich nicht von der richtigen, dazu berechtigten, Person unterschrieben wird.

Hat beispielsweise eine unberechtigte Person unterschrieben, ist die sofortige Zurückweisung der Kündigung durch den Arbeitnehmer regelmäßig zulässig – mit nachteiligen Folgen für den Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess.

Und: Das Kündigungsschreiben sollte regelmäßig nicht per Einschreiben versendet, sondern grundsätzlich von einem Boten zugestellt werden, denn nur so geht man regelmäßig sicher, den Zugang vor Gericht beweisen zu können.

Mein Angebot für Arbeitgeber: Vereinbaren Sie über meine Kanzlei ein kostenloses und unverbindliches Ersttelefonat mit mir. Wir besprechen:

  • die Möglichkeiten einer Kündigung Ihres Arbeitnehmers oder mehrerer Ihrer Arbeitnehmer
  • ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie mit einer Abfindung rechnen müssen
  • die Formalien der Kündigung.

Anschließend mache ich Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot für die Begleitung beim Ausspruch der Kündigung, für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Zustellung der Kündigung, und für eine Vertretung im Fall einer Klage Ihres Arbeitnehmers gegen die Kündigung. Über meine Kosten informiere ich Sie ebenfalls.

Arbeitgebertipp: Fast immer lohnt sich eine anwaltliche Beratung vor Ausspruch der Kündigung. Sie können mich zwar gern auch danach oder während des Verfahrens beauftragen; am meisten bringt es aber, wenn ein auf Kündigung und Abfindung spezialisierter Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht die Kündigung von Anfang an begleitet.

Auch wichtig: Zögern Sie die Kündigung eines Mitarbeiters, dem Sie innerlich bereits gekündigt haben, nicht unnötig hinaus.

Wollen Sie eine Kündigung aussprechen? Haben Sie Fragen zu den Voraussetzungen der Kündigung, zur möglichen Abfindungshöhe und zum Aufhebungsvertrag?

Das Ersttelefonat dazu ist bei Fachanwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie in seiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht an und vereinbaren Sie einen Telefontermin.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitgeber und Arbeitnehmer bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.


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