Risiken, Probleme und Nachteile von Minderheitsgesellschaftern in einer GmbH?

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1. Allgemeines

"Welche Risiken und Probleme können für mich als Minderheitsgesellschafter entstehen, wenn ich mich an einer GmbH beteilige?"

Dies ist die zwangsläufig zweite Frage (nach Wirtschaftlichkeit und Rendite), die sich ein potentieller Gesellschafter stellt, der die Möglichkeit einer Beteiligung an einer GmbH hat.

Beschlüsse (und somit Entscheidungen) in der GmbH werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit getroffen, vgl. § 47 GmbHG. D. h. im Entscheidungsfall benötigt ein Minderheitsgesellschafter im Rahmen der Beschlussfassung einer Gesellschafterversammlung immer "Verbündete".

Ansonsten können die nachfolgenden Probleme und Nachteile für einen Minderheitsgesellschafter entstehen.


2. Risiken, Probleme und Nachteile in der GmbH

Für einen Minderheitsgesellschafter können in einer GmbH folgende Risiken, Probleme und Nachteile entstehen:

a) Mangelnde Mitspracherechte und Einflussnahme

Als Minderheitsgesellschafter haben nur begrenzte oder keine Mitspracherechte, da sie aufgrund des kleinen Stimmanteils nicht auf die unternehmerischen Entscheidungen Einfluss nehmen können. Mehrheitsgesellschafter können wichtige Entscheidungen ohne Zustimmung der Minderheitsgesellschafter treffen, was zu einem Machtungleichgewicht in der Gesellschaft führen kann.

b) Nachteil des beschränkten Informationszugangs

Die Mehrheitsgesellschafter und die Geschäftsführung haben oft einen besseren Zugang zu Informationen über das Unternehmen. Minderheitsgesellschafter können Schwierigkeiten haben, an relevante Informationen zu gelangen, die für ihre Entscheidungsfindung und die Wahrung ihrer Rechte wichtig sind/wären (Informationsasymmetrie).

c) Fehlender Einfluss auf die Gewinnausschüttungen der GmbH

Minderheitsgesellschafter haben keinen direkten Einfluss auf die Gewinnausschüttungen. Die Mehrheitsgesellschafter können beschließen, Gewinne im Unternehmen zu belassen, anstatt sie auszuschütten, was dazu führen kann, dass die Minderheitsgesellschafter keine angemessene Rendite für ihre Investition erhalten. Dies kann schlimmstenfalls zum finanziellen "Aushungern" der Minderheitsgesellschafter führen.

d) Problem der Anteilsverwässerung

Wenn das Unternehmen zusätzliches Kapital aufnimmt und neue Anteile ausgegeben werden, kann dies zu einer Verwässerung der Beteiligung der Minderheitsgesellschafter führen. Dadurch verringert sich ihr Beteiligung am Unternehmen, was zu noch einem drastischeren Kräfteungleichgewicht führen kann (Stichwort "Aushöhlung der Mitbestimmung durch Verwässerung").

e) Konfrontation mit Mehrheitsgesellschaftern und/oder der Geschäftsführung

Minderheitsgesellschafter können in Konflikte mit den Mehrheitsgesellschaftern geraten, was zu einer ungleichen Auseinandersetzung innerhalb der GmbH führen kann (David gegen Goliath).


3. Handlungsempfehlungen für Minderheitsgesellschafter

Zur Vermeidung der vorgenannten Konstellationen und zur Verhinderung eines Kräfteungleichgewicht innerhalb der Gesellschaft, sollten bereits im Gesellschaftsvertrag entsprechende (Schutz)Regelungen zugunsten von Minderheitsgesellschaftern aufgenommen werden.

Dies kann auch durch Nachtrag zu einem bestehenden Gesellschaftsvertrag erfolgen.

Sind die Fronten verhärtet und/oder kam es bereits zu einer Eskalation zwischen den Gesellschaftern, muss anhand der gesetzlichen Regelungen für Minderheitsgesellschafter und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen die Wahrung der Interessen der Minderheitsgesellschafter durchgesetzt werden.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten.



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Foto(s): Dr. Holger Traub

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