Ro­tham/Ro­tham In­vest­ment Ma­nage­ment - die Bafin warnt! Wir warnen auch - Anwaltsinfo!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Finanzaufsicht BaFin kommt derzeit mit ihren täglichen Warnungen vor Anbietern auf dem Kapitalmarkt kaum hinterher:

Aktuell warnt sie vor Angeboten von

Ro­tham/Ro­tham In­vest­ment Ma­nage­ment

auf der Website rotham.de. 

Hiernach besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis anbieten. 

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin.

Und lassen Sie sich bitte nicht täuschen: Entgegen der Angaben auf der Website wird das Unternehmen eben nicht (!) von der BaFin beaufsichtigt.

Lassen Sie sich also bitte auch nicht von der schönen Fassade der homepage irritieren. Ebensowenig von den soweit überzeugenden Inhalten und Leistungsangeboten, die Ihnen auf der homepage präsentiert werden.

Wenn ein Kapitalanlageunternehmen nicht von der Bafin beaufsichtigt wird, dies aber wahrheitswidrig auf seiner homepage behauptet - dann, ja dann gilt für Sie "Hände weg".

Warum unser Warnhinweis?

In langjähriger Erfahrung mit dem sog. "Grauen" und "Schwarzen Kapitalmarkt" haben wir bereits so viele Anleger erlebt, die in gutem Glauben ihr Geld in den online-Weiten verloren haben.

Wir als Kanzlei arbeiten dann dafür, dass die betroffenen Anleger ihr Geld ganz oder jedenfalls teilweise zurückerhalten.

Nur "Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste": Seien Sie bitte höchst vorsichtig, wenn Sie im Internet auf eine Firma treffen mit wohlklingendem Namen und tollen Leistungsangebot. Fragen Sie bitte im Zweifel bei Ihrer eigenen Hausbank nach, was diese von diesem (Konkurrenz-) angebot hält. Und hören Sie bitte auch auf Ihr Bauchgefühl.

Und sollten Sie bereits dorthin überwiesen haben: 

Nach Auffassung der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner sollten daher Anleger unbedingt umgehend handeln, da andernfalls höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder besteht.

In dem Zusammenhang könnten auch Ansprüche nicht nur gegen die Firma, sondern auch direkt gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen, und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die ihr Geld über die Website www.rotham.de angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum

Beiträge zum Thema