rs systems+ GmbH: Insolvenz nach Razzia und Betrugsvorwürfen lässt Anleger aktiv werden

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Seit Beginn des Jahres erreicht die Anleger der rs systems+ GmbH eine schlechte Nachricht nach der anderen. Jetzt ist es amtlich: Am 12. Mai 2023 eröffnete das Amtsgericht (AG) Chemnitz das Insolvenzfahren über das Vermögen der rs systems+ GmbH (Aktenzeichen: 221 IN 96/23). Anleger müssen jetzt tätig werden.

Sparen mit Anlegerpaketen

rs systems+ aus Zwickau bot Anlagemöglichkeiten mit Edelmetallen, Solarenergie sowie Coaching im Bereich Krypto. Als weiteres Geschäftsfeld wurde die Finanzierung von Mobilfunk-Karten für Großkunden wie IG Metall, die Gewerkschaft der Polizei oder auch AfD beworben. Anleger konnten im Rahmen eines Shopsystems sogenannte Anlagepakete erwerben. Das günstigste Paket kostete 3.000 Euro, das teuerste 150.000 Euro.

Ärger mit der BaFin

Im Januar 2023 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Einstellung des Geschäftes an. Der Grund: rs systems besaß nicht die nach dem Kreditwesengesetz erforderliche Erlaubnis und betrieb damit ein verbotenes Einlagengeschäft. rs systems+ GmbH soll Ende 2021 das Geschäft der in Abwicklung befindlichen BC Connect GmbH nahtlos weitergeführt haben.

Razzia wegen Betrugsverdachts

Nur wenig später kam es zu einer Razzia in den Geschäftsräumen von rs systems+. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz verdächtigt das Unternehmen des Betrugs. Bei den von rs angebotenen Anlagen soll es sich um ein groß angelegtes Schneeballsystem gehandelt haben, da Gewinne vorgetäuscht worden seien, die es so nie gegeben haben soll. Nach unbestätigten Berichten des MDR soll der Schaden bei mehr als 100 Millionen Euro liegen.

Was Anleger jetzt wissen müssen

Anleger müssen daher um die Rückzahlung ihres angelegten Geldes bangen. Sie können ihre Forderungen zwar bis zum 22. Juni 2023 anmelden. Da es bei einer Insolvenz aber unwahrscheinlich ist, die ganze Investition zurückzuerhalten, sind weitere Schritte notwendig. Wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz sind Ersatzansprüche denkbar. Es besteht auch die Möglichkeit, sich mit Schadensersatzansprüchen gegen den Anlageberater zu wenden, wenn bei der Beratung nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt worden ist.

JACKWERTH Rechtsanwälte empfehlen rechtliche Prüfung

JACKWERTH Rechtsanwälte empfehlen Anlegern, ihr finanzielles Engagement auf Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Gerne informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Sie erreichen uns:

• telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20 oder

• per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder

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