Rückforderung der Beitragserhöhung in der Privaten Krankenversicherung

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Zwar hat der BGH aktuell entschieden, dass eine vom Krankenversicherer nach dem Vorschlag eines Treuhänders vorgenommene Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung nicht alleine wegen einer eventuell fehlenden Unabhängigkeit des Treuhänders unwirksam ist. Der BGH bestätigte grundsätzlich, dass Zivilgerichte durchaus die Rechtmäßigkeit einer Beitragserhöhungen prüfen müssten. Allein die Frage der Unabhängigkeit des Treuhänders reiche jedoch nicht aus, um die Erhöhung vor Gericht rückgängig zu machen.

Selbstverständlich gibt es zahlreiche Gründe, die eine Prämienanpassung unwirksam machen, beispielsweise eine unzureichende Begründung der Prämienerhöhung (nach dem VVG ist die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für eine Erhöhung an den Versicherungsnehmer erforderlich) oder eventuelle Berechnungsfehler anlässlich der Prämienerhöhung, beispielsweise fehlerhafte Berücksichtigung der Krankheitskostensteigerung oder der Veränderung der Sterbewahrscheinlichkeit.

Der BGH hat insofern den anhängigen Rechtsstreit zur Prüfung der Wirksamkeit der Erhöhungsmitteilung an den Versicherungsnehmer sowie der Überprüfung der materiellen Voraussetzungen für eine Erhöhung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Es gibt also nach wie vor rechtliche Gründe, gegen eine Prämienerhöhung vorzugehen und eine Rückerstattung überzahlter Beiträge zu fordern.

Wir prüfen dies gerne für Sie und machen Ihre Rechte gegenüber Ihrer Krankenversicherung geltend.

Rechtsanwältin Barbara Heinrich, Fachanwältin für Versicherungsrecht


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