Rückkehr an den Arbeitsplatz nach der Elternzeit – Ihre Rechte und Möglichkeiten
- 2 Minuten Lesezeit
Die Elternzeit ist eine besondere Zeit, in der sich vieles verändert – sowohl privat als auch beruflich. Doch wie gelingt die Rückkehr in den Job reibungslos? Welche Rechte haben Sie, und wie können Sie Ihren Wiedereinstieg optimal gestalten? Als Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Interessen zu wahren und Ihre berufliche Zukunft nach der Elternzeit bestmöglich zu planen.
1. Ihr Recht auf Rückkehr in den Job
Grundsätzlich haben Sie nach der Elternzeit das Recht, auf Ihren alten oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Der Arbeitgeber darf Sie nicht einfach auf eine schlechtere Position versetzen oder Ihnen kündigen. Falls es dennoch Probleme gibt, stehe ich Ihnen mit juristischer Beratung zur Seite.
2. Arbeiten in Teilzeit – Ihre Möglichkeiten
Viele Eltern möchten nach der Elternzeit nicht direkt in Vollzeit zurückkehren. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gibt Ihnen das Recht, Ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wenn:
Sie seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt sind,
Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter hat,
keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
Ein Antrag auf Teilzeit sollte spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden. Falls Ihr Arbeitgeber die Teilzeit ablehnt, prüfen wir gemeinsam Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
3. Welche Arbeitsmodelle gibt es?
Neben der klassischen Teilzeit gibt es weitere Modelle, die Ihnen den Wiedereinstieg erleichtern können:
Gleitzeit – Flexibilität bei den Arbeitszeiten
Homeoffice – Arbeiten von zu Hause aus
Jobsharing – Eine Vollzeitstelle wird auf zwei Mitarbeiter aufgeteilt
Befristete Teilzeit – Nach einer bestimmten Zeit kehren Sie zur Vollzeit zurück
Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation und setzen Ihre Ansprüche durch.
4. Schutz vor Benachteiligung und Kündigung
Eltern haben besonderen Kündigungsschutz während der Elternzeit – aber auch nach der Rückkehr darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht einfach benachteiligen. Wenn Sie feststellen, dass Sie nach der Elternzeit plötzlich schlechter behandelt oder versetzt werden, sollten Sie sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Ich unterstütze Sie bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, der Durchsetzung von Teilzeit oder im Falle einer Kündigungsschutzklage.
Individuelle Beratung für Ihren Wiedereinstieg
Jede berufliche Rückkehr nach der Elternzeit ist individuell. Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen – für einen gelungenen Neustart im Berufsleben.
Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Sie!
Artikel teilen: