S&K: Klagen des Insolvenzverwalters vs. Anleger! Letzte Chance zur Verteidigung! Eile ist geboten!

  • 2 Minuten Lesezeit

In Sachen S&K-Gruppe sind, wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg bestätigen können, Anlegern zweier Fonds der S&K-Gruppe inzwischen seit Kurzem Klagen des Insolvenzverwalters Dr. Achim Ahrendt zugestellt worden, in denen der Insolvenzverwalter wohl etliche Anleger – Medienberichten der letzten Zeit zufolge soll es um ca. 1400 Anleger gehen – dazu auffordert, erhaltene Ausschüttungen zurückzubezahlen.

Viele Anleger, die sowieso schon viel Geld durch die Insolvenz verloren haben, stehen durch die Klagen des Insolvenzverwalters zusätzlich unter Druck, und müssen nun aber, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweisen, umgehend reagieren, um die vom Gericht gesetzte 2-Wochen-Frist einhalten zu können.

Da viele Klagen in den von Dr. Späth & Partner betreuten Verfahren ab dem 04.02. zugestellt wurden, läuft die 2-Wochen-Frist in vielen Fällen in einigen Tagen ab. Viele Anleger haben, wie Dr. Späth & Partner beobachten können, noch keinen Anwalt mit ihrer Vertretung eingeschaltet und stehen daher vor der Entscheidung, ob sie in den „sauren Apfel“ beißen und die Forderung des Insolvenzverwalters widerstandslos begleichen sollen oder sich gegen die Klage verteidigen sollen.

Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so würde, worauf Dr. Späth & Partner hinweisen, bereits ein sog. Versäumnisurteil mit weiteren Rechtsnachteilen für die Anleger ergehen.

Bei den vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Beträgen geht es oftmals um Rückforderungen zwischen ca. 2000 und ca. 17.000,- €. Inklusive der vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zinsen und Kosten können sich die Beträge deutlich erhöhen und die Höhe der damals ausbezahlten Ausschüttungen erheblich übersteigen. Auch die Fahrtkosten sollten hierbei berücksichtigt werden.

Es ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner zweifelhaft, ob der Insolvenzverwalter die Forderungen durchsetzen kann. Der Insolvenzverwalter beruft sich z. B. darauf, dass lediglich sog. „Scheingewinne“ erzielt worden sein sollen. Die geltend gemachten Ausführungen in den Klagen entsprechen jedoch nach Ansicht von Dr. Späth & Partner wohl nicht mehr dem aktuellen Sachstand, hier gab es Änderungen, die wohl auch durch die Entwicklungen im Strafverfahren belegt werden.

In vielen Fällen ist nach der Erfahrung von Dr. Späth & Partner oftmals zumindest auch eine vergleichsweise Einigung mit einem Insolvenzverwalter möglich, wodurch die geltend gemachten Forderungen oftmals zumindest deutlich reduziert werden können.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB ist es daher auf jeden Fall sinnvoll, gegen die Forderungen des Insolvenzverwalters vorzugehen und fristwahrend durch einen kompetenten Rechtsanwalt, der mit der Materie vertraut ist, die Verteidigung anzuzeigen.

Dr. Späth & Partner können hierbei auf zahlreiche erfolgreiche Insolvenzanfechtungsverfahren in der Vergangenheit zurückblicken (z. B. über 70 Verfahren alleine in dem Fall WBG Leipzig-West AG) und sind daher mit der Materie bestens vertraut.

Betroffene Anleger, die von Insolvenzanfechtungen des Insolvenzverwalters betroffen sind, können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, Rechtsanwalt Dr. Walter Späth berät Sie gerne.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema