S. mahnt i.A.d. Sachse Vertriebs GbR fehlenden OS-Link ab

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Wir berichteten bereits mehrfach über Abmahnungen des Rechtsanwalts S. für unterschiedliche Rechtsinhaber, so zum Beispiel für die iOcean UG:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-des-ra-s-fuer-die-iocean-ug-wg-unzureichendem-os-link-erhalten_170326.html

Nun beanstandet RA S. erneut einen angeblichen Wettbewerbsverstoß. Er wird hierbei im Auftrag der Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR (kurz: Sachse Vertriebs GbR) aus Marienberg tätig. Die Sachse Vertriebs GbR vertreibt ihre Produkte über den gewerblichen ebay-Account moritz-1983. Unter anderem gehören zu dem Sortiment der Sachse Vertreibs GbR Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel.

Wer wird abgemahnt und wie lautet der Vorwurf?

Abgemahnt wird ein eBay-Händler, der ebenfalls Produkte aus dem Bereich der Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel veräußert haben soll. Bei seinen Angeboten habe es der Abgemahnte laut RA S. unterlassen einen erforderlichen OS Link (Link zur europäischen Streitbeilegungsplattform) bereitzustellen.

Was fordert RA S. für die Sachse Vertriebs GbR?

Gefordert wird die Zahlung von Abmahnkosten sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Was kann ich nach Erhalt einer Abmahnung von RA S. tun?

1) Beachten Sie bitte die im Abmahnschreiben angegebenen Fristen!

2) Unterschreiben Sie bitte nicht im Voraus die strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Mit Ihrer Unterschrift kann Sie unter Umständen das abgegebene Vertragsstrafeversprechen nach Jahren wieder einholen!

3) Lassen Sie Ihren individuellen Fall durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht) überprüfen!

Wichtig ist, dass Sie sich vor Augen halten müssen, dass nicht jede Abmahnung berechtigt ist. Nur ein spezialisierter Anwalt kann überprüfen, ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis und ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Sollte ein Verstoß vorliegen, kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden. Ferner wird innerhalb der fachanwaltlichen Beratung erörtert, wie man sich insbesondere nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zu verhalten hat.
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