Abmahnung von S. und Sachse Vertriebs GbR

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Erneut hat uns eine Abmahnung einer Firma erreicht, welche rechtlich durch den Rechtsanwalt S. vertreten wird. Die Sachse Vertriebs GbR aus Marienberg vertreibt laut Herrn S. auf der Handelsplattform „eBay“ Sonnenbrillen, Strümpfe sowie Damen-Schals und „Loops“.

Wir vertreten seit Jahren Mandanten, die Abmahnungen von Rechtsanwalt S. erhalten haben. Wir haben bereits mehrfach über diese Abmahnungen berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsrecht-abmahnung-durch-rechtsanwalt-S.-fuer-frau-emilia-schmidt_093799.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/mm-service-ug-abmahnung-von-rechtsanwalt-S.-erhalten_094300.html

Was besagt die Abmahnung?

Laut Herrn S. vertreibt der Abgemahnte ebenfalls Schals auf der Handelsplattform „eBay“, sodass er mit der Sachse Vertriebs GbR in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stünde.

In dem Vertrieb des Abgemahnten fehle angeblich ein direkter Link zur sog. OS-Plattform. Dieser sei seit dem 09.01.2016 durch Inkrafttreten der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) verpflichtend. Die Online-Streitbeilegungs-Plattform ist eine Möglichkeit von Verbrauchern gegen Unternehmer innerhalb der EU vorzugehen.

Was fordert die Sachse Vertriebs GbR?

Aus dem vorgeworfenen Verhalten des Abgemahnten ergebe sich gem. §§ 8 Abs. 1, 3 UWG ein Unterlassungsanspruch der Sachse Vertriebs GbR. Um dem Abgemahnten eine Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben, fordert der Rechtsanwalt S. im Namen der Sachse Vertriebs GbR den Abgemahnten auf, das angebliche Verhalten unverzüglich zu unterlassen und den Link auf die OS-Plattform vorzuhalten. Die dem Verhalten immanente Wiederholungsgefahr könne nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung ausgeräumt werden, welche mit einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 € bewehrt ist.

Zudem fordert Herr S. gem. § 12 Abs. 1 UWG die Kostenübernahme der anwaltlichen Inanspruchnahme aus einem Gegenstandswert von 3.000 €.

Wie Sie nach Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung reagieren können

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, in der ein wettbewerbsrechtliches Verhalten abgemahnt wird, raten wir Ihnen zunächst die rechtliche Einschätzung eines Fachanwalts einzuholen. Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht können wir die geltend gemachten Ansprüche zeitnah und umfassend bewerten. Die daraus folgenden rechtlichen Schritte gehen wir gerne mit Ihnen gemeinsam.

Ihre Abmahnung können Sie uns im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung zukommen lassen: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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