Sachwert Schmiede GmbH insolvent! Anleger prüfen Schadensersatzansprüche!

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Über das Vermögen des Sachwert Schmiede GmbH mit Sitz in Heddesheim wurde vom Amtsgericht Mannheim bereits mit Datum vom 05.11.2015 unter dem Az. 4 IN 896/15 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

Die BaFin hatte der Sachwert Schmiede GmbH bereits mit Bescheid vom 21.09.2015 die unverzügliche Rückabwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben und die Rückabwicklung angeordnet.

Die Sachwert-Schmiede GmbH hatte von den Anlegern Darlehen erhalten, die diese dann in unterschiedlichen Formen in Sachwerte wie z.B. Edelmetalle, Immobilien, usw. investierte. Dies war nach Ansicht der BaFin ein unerlaubtes Einlagengeschäft.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg empfehlen betroffenen Anlegern ausdrücklich, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Allein über das Insolvenzverfahren wird sich nach Ansicht von Dr. Späth & Partner der Schaden der Anleger sich nicht vollständig, sondern nur zu einem Bruchteil kompensieren lassen, auch wenn Dr. Späth & Partner allen Anlegern empfehlen, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, sobald dies möglich sein wird.

Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner alle in Betracht kommenden Möglichkeiten prüfen, dazu zählt z.B. die Prüfung der eventuellen Haftung von Initiatoren und Prospektverantwortlichen, aber auch die eventuell in Betracht kommende Haftung der Vermittler der Anlage. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu:

„Vermittler schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung unter Berücksichtigung der Anlageziele des Anlegers. Sollte dies nicht geschehen sein, können Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch die Initiatoren und Verantwortlichen könnten gem. § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 KWG den Anlegern persönlich zum Schadensersatz verpflichtet sein, weil hier unerlaubte Einlagengeschäfte betrieben wurden.

Betroffene Anleger sollten umgehend durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, Dr. Späth & Partner beraten Sie gerne.


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