Sasse & Partner Abmahnung: „Fear The Walking Dead“ (Folge: Not Fade Away)

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Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. Auch werden immer öfter Urheberrechtsverletzungen an TV-Serien abgemahnt. So z. B. bei „How I Met Your Mother”, „The Walking Dead”, „The Vampire Diaries”, „Troop”, „Crossing Lines”, „New Girl”, „Arrow”, „The Americans”, „Sons of Anarchy”, „The Simpsons”, etc ...

Im Auftrag der Splendid Film GmbH fordert die Kanzlei Sasse & Partner eine Unterlassungserklärung und macht ein Vergleichsangebot. Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an der Folge „Not Fade Away“ der Serie „Fear The Walking Dead“ - Wie ist zu reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt!

Die Serie ist ein Spin-off der Fernsehserie „The Walking Dead“ und basiert auf vollkommen neue Figuren. Die Handlung setzt kurz vor der Mutterserie ein, wo Zivilisation noch intakt ist und es lediglich zu vereinzelten Beißerangriffen kommt.

Berichten zufolge mahnt die Kanzlei Sasse & Partner erneut im Auftrag der Splendid Film GmbH ab. Es handelt sich um eine Urheberrechtsverletzung durch unbefugtes Verbreiten in Peer-to-Peer (oft durch sog. torrents) Netzwerken. Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Weitere in Frage kommende Folgen der 1. Staffel sind:

Ep 6 The Good Man

Ep 5 Cobalt

Ep 4 Not Fade Away

Ep 3 The Dog

Ep 2 So Close, Yet So Far

Ep 1 Pilot

Nützliche Tipps zur „Fear The Walking Dead“-Abmahnung:

  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.
  • In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Vermeiden Sie, die originale Unterlassungserklärung oder schlechte Muster aus dem Internet zu unterschreiben!
  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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