Sasse & Partner Abmahnung: „The Walking Dead“ (Folge: Conquer)

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Im Auftrag der WVG Medien GmbH fordert die Kanzlei Sasse & Partner eine Unterlassungserklärung und macht ein Vergleichsangebot. Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an der Folge „Conquer“ der Serie „The Walking Dead“ - Wie ist zu reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt!

Berichten zufolge mahnt die Kanzlei Sasse & Partner erneut im Auftrag der WVG Medien GmbH ab. Es handelt sich um eine Urheberrechtsverletzung an der Folge „Conquer“ der Serie „The Walking Dead“ durch unbefugtes Verbreiten in Peer-to-Peer (bittorrent) Netzwerken. Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Weitere in Frage kommende Folgen der 5. Staffel sind:

Ep 16 - Conquer
Ep 15 - Try
Ep 14 - Spend
Ep 13 - Forget
Ep 12 - Remember
Ep 11 - The Distance
Ep 10 - Them
Ep 9 - What Happened and What's Going On
Ep 8 - Coda
Ep 7 - Crossed
Ep 6 - Consumed
Ep 5 - Self Help
Ep 4 - Slabtown
Ep 3 - Four Walls and a Roof
Ep 2 - Strangers
Ep 1 - No Sanctuary

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger der "The Walking Dead"-Abmahnung geworden sind?

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. 

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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