Sasse-&-Partner-Abmahnung: „The Walking Dead” (Folge: „Nach Osten”/„East”)

  • 2 Minuten Lesezeit

In der US–amerikanischen Fernsehserie „The Walking Dead” („Die wandelnden Toten“) suchen die Protagonisten eine dauerhafte Bleibe und einen sicheren Schutz vor allseitig präsenten Untoten. Ihnen wird eine Urheberrechtsverletzung an dieser Serie vorgeworfen?

Im Auftrag der WVG Medien GmbH mahnt die Kanzlei Sasse & Partner Berichten zufolge Internetanschlussinhaber wegen der 15. Folge „Nach Osten”/„East” der 6. Staffel der Serie „The Walking Dead” ab – sie fordert eine Unterlassungserklärung und Zahlung von Schadensersatz. Dazu macht die Kanzlei ein Vergleichsangebot. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Dabei können Vorwürfe unberechtigt sein! Fest steht, dass trotz des Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken auch weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf sind.

So werden immer öfter auch Urheberrechtsverletzungen an TV-Serien abgemahnt, so z. B. an „Troop”, „The Flash”, „Better Call Saul”, „Sons of Anarchy”, „Blindspot”, „Arrow”, „Homeland”, „The Originals”, „How I Met Your Mother”, „The Americans”, „New Girl”, „Crossing Lines”, „The Simpsons” oder auch an „The Walking Dead”.

Weitere Titel der sechsten Staffel, die ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden können, lauten:

Folge 1 „Herdentrieb – First Time Again“
Folge 2 „Kämpfer – JSS“
Folge 3 „Danke – Thank You“
Folge 4 „Hier ist nicht hier – Here’s Not Here“
Folge 5 „Hier und Jetzt – Now“
Folge 6 „Wer die Wahl hat – Always Accountable“
Folge 7 „Die Wand – Heads Up“
Folge 8 „Nicht das Ende – Start to Finish“
Folge 9 „In der Falle – No Way Out“
Folge 10 „Die neue Welt – The Next World“ 
Folge 11 „Lösung – Knots Untie“
Folge 12 „Die Nacht vor dem Morgen – Not Tomorrow Yet“
Folge 13 „Im selben Boot – The Same Boat“
Folge 14 „Keine Gleise – Twice As Far“
Folge 15 „Nach Osten – East“
Folge 16 „Der letzte Tag auf Erden – Last Day On Earth“

Nützliche Tipps zur „The Walking Dead („Nach Osten”/„East”)“-Abmahnung

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß infrage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und der abmahnenden Kanzlei Ihren Standpunkt zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kai Jüdemann

Beiträge zum Thema