Sasse & Partner Abmahnung: "The Walking Dead" (Here's Not Here, Now, Heads Up, First Time Again)

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 „The Walking Dead” (zu deutsch: Die wandelnden Toten) ist eine US-amerikanische Fernsehserie von Frank Darabont. Die Handlung basiert auf der gleichnamigen Comicserie von Robert Kirkman und Tony Moore.

Unter der Führung des Deputy Sheriffs Rick Grimes ist die Gruppe auf der Suche nach einer dauerhaften und vor allem sicheren Unterkunft. Dabei stellen die fast überall präsenten Untoten, gruppenintern als Beißer oder Streuner (engl. „Biter” und „Walker”) bezeichnet, eine ständige Bedrohung dar, die jederzeit ohne Vorwarnung zuschlagen kann. Infolge diverser Todesfälle, Ab- und Neuzugänge verändern sich Größe und Konstellation der Gruppe kontinuierlich. Mit der Zeit wächst der stabilere Kern der Gruppe emotional stark zusammen und begreift sich als Familienverbund, in dem jeder notfalls auch sein eigenes Leben für das des anderen zu opfern bereit ist. Die Suche nach einem sicheren Ort führt die Überlebenden durch von Zombies überrannte Städte und Wälder, über Highways, zu Militäranlagen und geheimen Forschungseinrichtungen. Überall, wo die Gruppe hingelangt, hat die Seuche bereits gewütet und nahezu alle Menschen in Zombies verwandelt. Unterwegs trifft die Gruppe auf andere Überlebende, einzeln und in Gruppen, die ihr teils friedlich, teils neutral, aber auch feindlich gesinnt sind. Gegen Ende der fünften Staffel erreichen die Überlebenden die Gegend um Washington, D.C.

Im Auftrag der WVG Medien GmbH mahnt die Kanzlei Sasse & Partner Internetanschlussinhaber wegen mehreren Folgen der Serie „The Walking Dead” (6. Staffel) ab und fordert eine Unterlassungserklärung und Schadensersatz. Dazu macht die Kanzlei ein Vergleichsangebot. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung – Wie reagieren?

Oft sind Vorwürfe unberechtigt. Allerdings sind trotz des Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. Auch werden immer öfter Urheberrechtsverletzungen an TV-Serien abgemahnt. So z. B. bei „Crossing Lines”, „The Flash”, „Better Call Saul”, „Sons of Anarchy”, „Blindspot”, „The Vampire Diaries”, „Troop”, „How I Met Your Mother”, „The Americans”, „New Girl”, „Arrow”, „Homeland”, „The Simpsons”, etc ... – Nun auch die Serie „The Walking Dead”.

Titel der Staffel 6:

Ep 8 Start to Finish

Ep 7 Heads Up

Ep 6 Always Accountable

Ep 5 Now

Ep 4 Here's Not Here

Ep 3 Thank You

Ep 2 JSS

Ep 1 First Time Again

Nützliche Tipps zur „The Walking Dead”-Abmahnung:

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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