Veröffentlicht von:

Schadensersatzpflicht des Mieters bei farbigem Anstrich

  • 1 Minuten Lesezeit

In seinem aktuellen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der häufig auftretenden Streitfrage befasst, welche Rechtsfolgen sich ergeben, wenn ein Mieter eine von ihm übernommene, in neutralen Farben gestrichene Wohnung mit einem farbigen Anstrich versehen zurückgibt.

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter der Wohnung Schadensersatzansprüche gegenüber dem Mieter geltend gemacht, da die einzelnen Wände in sehr kräftigen Farben (rot, gelb, blau) vom Mieter gestrichen worden waren und der Mieter die Wände in diesem Zustand zurückgegeben hat.

Der BGH hat hier entschieden, dass der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet ist, „wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird und eine Neuvermietung der Wohnung praktisch unmöglich macht".

Der Schaden besteht nach der Entscheidung des BGH für den Vermieter darin, dass er diese für weite Mieterkreise nicht akzeptable Art des Farbanstriches zunächst beseitigen muss, um eine breite Möglichkeit zur Weitervermietung zu erhalten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Martin Klein

Beiträge zum Thema