Scherze am Arbeitsplatz: Wann man dafür die Kündigung riskiert

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Manche Scherze gehen nach hinten los – besonders am Arbeitsplatz und vor allem solche auf Kosten des Chefs oder Kollegen. Wann riskiert man dafür die Kündigung? Und: Was kann man tun, um die Situation zu retten? Antworten hat Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Bei Scherzen am Arbeitsplatz muss man unterscheiden: Es gibt den Aprilscherz, der am 1. April in die Welt gesetzt wird. Und es gibt: alle anderen Scherze, und die liefern vor allem unter zwei Umständen den Grund für eine Kündigung, manchmal sogar für eine fristlose.

1. Führt der Scherz zur Beleidigung des Chefs oder von Kollegen, oder zur Bloßstellung, dann ist der Scherz eben das: Eine Beleidigung oder eine Bloßstellung, und damit regelmäßig ein Kündigungsgrund.

2. Nimmt man mit dem Scherz die Identität eines Kollegen an oder die des Chefs, ist das regelmäßig ebenfalls ein Kündigungsgrund. Man verletzt mitunter die Persönlichkeitsrechte eines Anderen, und regelmäßig auch Datenschutzbestimmungen. Manch einen Scherz kann man als Identitätsdiebstahl werten – eine mitunter schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzung!

Wie kann man die Situation retten?

Wenn der (schlechte) Scherz einmal in der Welt ist, kann man häufig nur eins tun: Sich schnell und glaubhaft entschuldigen. Erkennt man beispielsweise, dass der Scherz den Kollegen verletzt hat, sollte man sich regelmäßig postwendend erklären, den Scherz zu erkennen geben, und glaubhaft mitteilen, dass es einem leid tut und dass man die Person nicht verletzen wollte. Das macht man am besten auf demselben Weg, auf dem der Scherz kommuniziert wurde. Hat man jemanden per Email-Verteiler veräppelt oder bloßgestellt, sollte man die Entschuldigung ebenfalls per Verteiler herumsenden.

Mit Scherzen am Arbeitsplatz sollte man sehr vorsichtig sein, so vorsichtig, dass ich als Arbeitsrechtler nur den Rat geben kann: Lassen Sie es bitte! Als Arbeitnehmer kann man eigentlich nur verlieren, entweder, weil der Scherz schlecht ist, oder: weil er eine Steilvorlage bietet für Kollegen oder Chefs, die einen nicht mögen und die nur auf einen Grund gewartet haben, einen aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen.

Falls der Scherz zur Bedrohung für das Arbeitsverhältnis wird, kann es sinnvoll sein, still zu halten und sich nicht zu erklären. Man sollte nicht auch noch für die Beweisbarkeit der arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung sorgen. In dem Fall sollte man umgehend einen Arbeitsrechtler nach der besten Vorgehensweise fragen.

Wie ist die Lage beim Aprilscherz?

Für den Aprilscherz gelten mitunter andere Regeln, die auch regional unterschiedlich sein können. Sicherlich löst ein (schlechter) Aprilscherz eine geringere Empörung aus, als der „normale“ (schlechte) Scherz, sodass der Aprilscherz weniger negative arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen dürfte. Dennoch bleibe ich auch bei einem Aprilscherz dabei: Machen Sie den (April-)Scherz lieber im Freundes- oder Familienkreis. Der Arbeitsplatz ist dafür nicht die richtige Bühne.

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