Schiffsfonds-Insolvenzen: Wölbern Invest Fonds Global Transport 01 MS „TABAGO BAY“ betroffen

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Schiffsfonds-Insolvenzen: Anlegern des Wölbern Invest Fonds Global Transport 01 MS „TABAGO BAY“ drohen erhebliche Verluste. Wie das fondstelegramm berichtet, hat das Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS „TABAGO BAY“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet.

Ab dem Jahre 2008 konnten sich Anleger mit einer Mindestzeichnungssumme von EUR 25.000 als Kommanditisten an dem Fonds beteiligen, der Eigentümer des Containerschiffs MS „TABAGO BAY“ ist. Die Auslastung des Schiffes sollte durch die NSC Schifffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG als Reeder sichergestellt werden. Eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch den Anleger ist erstmals zum 31.12.2026 möglich. Bis zu diesem Datum waren jährliche Auszahlungen an die Anleger von 5% bis 25% jährlich geplant. Geworben wurde außerdem mit Steuervorteilen der Anlage.

Statt Ausschüttungen erhielten die Anleger jedoch bislang nur schlechte Nachrichten: Zahlungsverzögerungen des Charterers, Überziehungen der laufenden Konten sowie Rückstände bei der Tilgung des Schiffshypothekendarlehens. Mit der Mitteilung über die vorläufige Insolvenzverwaltung droht den Anlegern des Fonds nun nicht nur das Ausbleiben der versprochenen Rendite, sondern darüber hinaus der Verlust ihrer Beteiligungssumme.

Vor diesem Hintergrund sollten betroffene Anleger sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden und mögliche Ansprüche prüfen lassen. Nicht selten verletzten Banken und Berater in der Vergangenheit Aufklärungspflichten, beispielsweise über Totalverlustrisiken oder Rückvergütungen. Wenn eine Beratung mittels des 142 Seiten umfassenden Verkaufsprospektes erfolgt sein sollte, können auch die dort enthaltenen Angaben Anknüpfungspunkt für eine Haftung sein. Die in dem Prospekt dargestellten Prognoserechnungen berücksichtigen die sich zum Zeitpunkt der Emission abzeichnende Wirtschaftskrise nach unserer Einschätzung nur unzureichend.

Wichtig für jeden Anleger ist die Beachtung der möglichen Verjährung seiner Ansprüche. Vor dem Hintergrund ausgebliebener Ausschüttungen der vergangenen Jahre könnten einige Ansprüche bereits verjährt sein bzw. nun zum Jahresende 2014 verjähren. Notwendig ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung, da die Verjährung von Ansprüchen teilweise von der Kenntnis des Anlegers abhängig ist.

Gerne beraten wir Sie im Rahmen einer ersten Einschätzung bezüglich Ihrer rechtlichen Möglichkeiten, mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen einen Verlust zu vermeiden. Nehmen Sie zu uns unverbindlich Kontakt auf.

Rechtsanwalt Simon Bender

 



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