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Schiri Deniz Aytekin in der BILD: "Seid ihr Blind?" ist eine Beleidigung. Wirklich?

  • 1 Minuten Lesezeit

Schiri Deniz Aytekin straft den Trainer von Mainz 05 Bo Svensson in einem Akt der Nothilfe mit einer roten Karte ab, weil dieser „den 4. Offiziellen“ gefragt hat „Seid ihr Blind?“ . Zur Begründung seiner Entscheidung stellt Aytekin klar: „Für mich ist da eine Grenze überschritten. Es ist eine Beleidigung“

Liegt er da richtig?  

Nein, natürlich nicht. Von einer Beleidigung ist auszugehen, wenn durch die Äußerung die Missachtung einer Person gewollt ist und diese in ihrer Ehre angegriffen wird. Hiervon ist auszugehen, wenn der betroffenen Person durch die Äußerung - nach ihrem objektiven Sinngehalt - der ethische, personale oder soziale Geltungswert abgesprochen wird (OLG Düsseldorf NJW 1992, 1335). Bei der Beurteilung dessen, ist aber auch die Rechtsprechung zur Meinungsäußerungsfreiheit zu beachten, die zu einer erheblichen Einschränkung des Ehrenschutzes geführt hat. Unzulässig ist eine Kritik dann, wenn es dem Äußernden nicht mehr um die Auseinandersetzung in der Sache, sondern um die Diffamierung der Person geht und diese Absicht im Vordergrund steht. Allein eine auch überspitzte und möglicherweise überzogene Kritik, ist hiervon noch nicht erfasst.

Die Frage „Seid ihr Blind?“ ist keine Beleidigung. Bei objektiver Sinndeutung kann nicht angenommen werden, dass Bo Svensson dem Schiedsrichter den ethischen, personalen oder sozialen Geltungswert hat absprechen wollen. Hiervon ist die Frage von Bo Svensson bestenfalls weit entfernt. Auch kann nicht ernsthaft von einer unzulässigen Schmähkritik gesprochen werden. Die Frage nimmt erkennbar Bezug auf den Spielverlauf. Sie ist mühelos als Kritik an der Leistung der Schiedsrichter aufzufassen. Die Frage weist damit einen engen, plausiblen und nachvollziehbaren Sachzusammenhang auf und ist damit als Ausdruck einer zulässigen Meinungsäußerung zu sehen.  Der Umgang des Schiedsrichters mit der kritischen Auseinandersetzung seiner Leistung durch Bo Svensson ist bedenklich.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Urheberrecht & Medienrecht

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