Schließung des DWS-FlexPension-Fonds betrifft zahlreiche Lebensversicherungsverträge

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Mehrere Versicherungsgesellschaften unterrichteten ihre Kunden in den vergangenen Wochen darüber, dass ein Teilfonds des Garantiefondskonzepts DWS FlexPension zum 18. November 2016 vorzeitig geschlossen werde. Die Schließung wurde mit dem Niedrigzinsumfeld begründet, das keine hinreichend ertragsstarken Kapitalanlagen mehr ermögliche. Hiervon sind insbesondere solche Kunden betroffen, die fondsgebundene Lebensversicherungsverträge mit diesem Garantiefonds nutzen. Gleichzeitig wurden die Kunden aufgefordert, über die künftige Anlage ihrer Lebensversicherungsprämien zu entscheiden.

Das Anlagekonzept

Den betroffenen Lebensversicherungsverträgen liegt das Konzept zugrunde, dass die Kunden einerseits eine Kapitallebensversicherung abschlossen. Auf diese Weise sollte nicht nur das Risiko eines vorzeitigen Versterbens zugunsten der Hinterbliebenen abgesichert, sondern auch eine Kapitalanlage angespart werden. Das angesparte Kapital sollte zu einem bestimmten Zeitpunkt – beispielsweise bei Fälligkeit eines Hauskredits oder Erreichung des Rentenalters – zur Verfügung stehen. Dabei wurde aber auch eine garantierte Rendite in Aussicht gestellt. Diese sollte durch die regelmäßige Anlage der Versicherungsprämien in Investmentfonds erzielt werden.

Die nun mitgeteilte Schließung des Garantiefonds veranschaulicht, wie sich die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank EZB auf die Altersvorsorge auswirkt. Offenbar sieht die Deutsche Asset Management (DWS) als Fondsmanagerin keine Chance mehr, die garantierten Renditen am Markt erzielen zu können.

Aktuelle Problemlage

Die betroffenen Kunden werden aktuell aufgefordert, einen alternativen Investmentfonds auszuwählen, der künftig für die Fondsanlage der Versicherungsprämien genutzt werden soll. Die hier zu treffende Auswahl hängt von den individuellen Vorstellungen und der Risikoneigung des einzelnen Kunden ab, sodass diese Entscheidung nicht allgemein getroffen werden kann.

Allgemein lässt sich aus unserer Beratungserfahrung aber sagen, dass die nun geschlossenen Fonds schon in der Vergangenheit oft nicht diejenigen Renditen erwirtschaften konnten, die den Kunden bei Abschluss in Aussicht gestellt wurden. So wurden unseren Mandanten teils erhebliche Überschussbeteiligungen in Aussicht gestellt, die mögliche Versorgungslücken im Rentenalter sicher schließen sollten. Tatsächlich mussten wir nach einer versicherungsmathematischen Überprüfung solcher fondsgebundenen Lebensversicherungen durch unsere professionellen Kooperationspartner feststellen, dass bisher nicht nur keine Überschussbeteiligungen erwirtschaftet wurden, sondern die tatsächlich erzielte Rendite sogar negativ war. Hier wurde über Jahre Geld „verbrannt“!

Handlungsmöglichkeiten

Die aktuelle Schließung des Garantiefonds gibt Anlass, die Entscheidung für die fondsgebundene Lebensversicherung nochmals zu überprüfen. Denn wenn ein solches Anlageprodukt in den vergangenen Jahren schon keine attraktive Rendite mehr erwirtschaften konnte, spricht vieles dafür, dass die Verluste der Vergangenheit nicht mehr aufgeholt werden können und erst recht die erhoffte Überschussbeteiligung in weite Ferne gerückt ist. In diesem Fall muss dringend die Reißleine gezogen werden.

In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, sich nachträglich noch von der fondsgebundenen Lebensversicherung zu lösen. Oft besteht die Chance, nicht nur die weitere Prämienzahlung in ein schlechtes Produkt zu beenden, sondern auch bereits gezahlte Prämien einschließlich der mit dem Vertrag verbundenen Abschlusskosten zurückzuholen. Welche rechtliche Maßnahme hier die richtige Option ist, muss nicht nur rechtlich, sondern auch anhand der Interessen des Kunden und der wirtschaftlichen Situation des jeweiligen Lebensversicherungsvertrags ermittelt werden. Gemeinsam mit unseren sachverständigen Kooperationspartnern überprüfen wir Ihren Lebensversicherungsvertrag „auf Herz und Nieren“.

Darüber hinaus ermitteln wir andere Möglichkeiten, um künftige Verluste zu verhindern und entstandene Schäden wieder auszugleichen. Denn Lebensversicherungsverträge leben von der über lange Jahre erwirtschafteten Rendite. Gerade aufgrund des so genutzten „Zinseszinseffekts“ ist es wichtig, Fehlentwicklungen möglichst früh zu korrigieren und diese Altersvorsorge auf solide Füße zu stellen. Betroffene Lebensversicherungs-Sparer sollten daher lieber früher als später aktiv werden.

Für ein kostenloses Erstgespräch stehen Ihnen die Rechtsanwälte Yoon und Vos aus der Kanzlei Müller Seidel Vos gerne zur Verfügung.


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