Schmuddelwedda Instagram Post - Abmahnung von Dreimaster und CBH

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Schmuddelwedda Instagram Post Abmahnung von Dreimaster und CBH: Aktuell erreicht uns wieder eine Abmahnung von der Firma Dreimaster Modevertrieb GmbH wegen eines Schmuddelwedda Instagram Postings. 

Hintergrund ist eine angebliche Verletzung der Marke Schmuddelwedda der Dreimaster Modevertrieb GmbH. Wir kennen den Gegner und die Abmahnung bereits aus einigen Fällen und bieten den betroffenen Unternehmern eine kostenlose erste Einschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht sowie Spezialisten für Markenrecht an. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail an info@wd-recht.de und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Worum geht es bei der Abmahnung wegen der Marke Schmuddelwedda

Hintergrund der Abmahnung, die von CBH Rechtsanwälten ausgesprochen wird, ist die angebliche Verletzung der Marke Schmuddelwedda durch die Nutzung als Instagram Hashtag. Die Rechtsanwälte von CBH behaupten, der Abgemahnte habe ohne Zustimmung der Dreimaster Modevertrien GmbH ein Hashtag Schmuddelwedda gesetzt und dadurch die Marke verletzt. Da dies in Bezug auf Bekleidung, für welche die Marke Schutz genieße, stünden der Dreimaster Modevertrieb GmbH verschiedene Ansprüche zu:

  • Unterlassungsanspruch – Der betroffene Unternehmer soll zunächst eine umfangreiche Unterlassungserklärung unterzeichnen. Wir raten davon ab, ohne anwaltliche Hilfe, eine Erklärung gegenüber der Gegenseite abzugeben.
  • Auskunft – Die Rechtsanwälte von CBH fordern zudem Auskunft in Bezug auf den Umfang der Verletzungshandlung. Auch diese Auskunft sollte nicht ohne fachanwaltliche Hilfe erteilt werden.
  • Kosten aus einem Gegenstandswert von 75.000 € (bei einer üblichen 1,3 Geschäftsgebühr führt dies zu Anwaltsgebühren in Höhe von brutto  2.293,25 €).

Wie sollte man auf die Abmahnung reagieren?

Die Anwälte von CBH behaupten in der Abmahnung, dass die beschriebene Markenverletzung (Marke als Instagram Hashtag) der gerichtlichen Praxis entsprechen würde und dies bereits bestätigt worden sei. Als Nachweis  legen die Rechtsanwälte von CBH die Kopie eines Beschlusses des Landgerichts Hamburg bei.   

Wir halten diese Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg an dieser Stelle für falsch. Der Verkehr erwartet in einem Hashtag keinen Herkunftshinweis. Im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung fehlt es aus unserer Sicht an einer markenmäßigen Benutzung des Zeichens und damit an einer Markenrechtsverletzung. 

Ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung gegeben ist, kann letztendlich aber nur nach einer Prüfung des konkreten Vorwurfs durch einen Fachanwalt und Spezialisten für Markenrecht  beantwortet werden. Betroffene können unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung nutzen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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