Schon gewusst? Diese Arten der Beschäftigung gibt es

  • 3 Minuten Lesezeit
Der Arbeitsvertrag regelt alles arbeitsrechtlich Relevante.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es unterschiedliche Arten der Beschäftigung. Das Arbeitsrecht dient dazu, sie zu regeln. Wer in Vollzeit tätig ist, arbeitet meist 40 Stunden in der Woche. Abweichungen sind möglich. Das kommt auf die individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an. Arbeit von mehr als 40 Stunden pro Woche benötigen die Zustimmung des Beschäftigten. Wer in Teilzeit arbeitet, geht seiner Beschäftigung meist zwischen zehn und 30 Stunden nach. Auch hier sind Abweichungen möglich.

Hat der Arbeitnehmer die Wahl zwischen einer Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit? Dann spielen bei der Entscheidung über die wöchentliche Arbeitszeit, auch die Höhe des Lohns sowie die individuellen Interessen des Arbeitnehmers eine Rolle. Der eine schätzt hierbei mehr Freizeit und benötigt weniger Geld, dem anderen ist womöglich der finanzielle Anreiz wichtiger.


Weitere Arten der Beschäftigung

Zu anderen Arten der Beschäftigung zählen zum Beispiel:

  • Geringfügige Beschäftigung (Minijob): Die Obergrenze der monatlichen Vergütung liegt aktuell bei 520 €. Sie ist ideal, um den Monatslohn aufzubessern.
  • Ausbildung: Auszubildende und Lehrlinge sind meist in einem Betrieb angestellt und besuchen parallel eine Berufsschule (duale Ausbildung). Sie erhalten eine Auszubildenden-Vergütung. Die meisten Ausbildungen dauern drei Jahre und enden mit einer Abschlussprüfung, die zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung berechtigt. Für Auszubildende und auch Volontäre gelten besondere Vorschriften aus dem Jugendarbeitsschutz- und Berufsbildungsgesetz.
  • Werkstudenten: Die Arbeit als Werkstudent ermöglicht es Studierenden, während des Studiums Geld zu verdienen und sich zu vernetzen. Im Vordergrund steht, notwendige praktische Qualifikationen für den späteren Beruf zu erwerben.
  • Selbstständige Arbeit: Hier ist man sein eigener Chef und nicht in einem Unternehmen angestellt. Selbstständige haben zwar viel Handlungsspielraum, aber auch das unternehmerische Risiko. Ein festes Gehalt entfällt. Die Einnahmen richten sich nach der Auftragslage.
  • Freie Mitarbeit: Ein Freiberufler oder auch Freelancer ist nicht in einem Betrieb angestellt. Er arbeitet extern mit und erfüllt Aufträge. Deshalb erhält er auch kein reguläres Entgelt, sondern ein Honorar für seine Arbeit. Der Unterschied zur selbstständigen Arbeit ist, dass für freie Mitarbeiter in der Regel die Gewerbesteuer entfällt.
  • Saisonarbeit: Einige Beschäftigungen sind an eine bestimmte Saison gebunden. Zum Beispiel arbeiten Erntehelfer gewöhnlich in den Sommer- und Herbstmonaten. Für Saisonarbeit gilt, dass sie maximal an 90 von 180 Tagen mit mindestens 30 Stunden pro Woche stattfindet. Es sind besondere Regelungen zur Sozial-Versicherung zu beachten.
  • Leiharbeit und Zeitarbeit: Der Beschäftigte ist bei einer Zeit- oder Leiharbeitsfirma angestellt und wird von dieser, je nach Erforderlichkeit, an Betriebe verliehen. Arbeitgeber ist die Zeit- oder Leiharbeitsfirma. Von dieser erhält der Mitarbeiter auch seine Entlohnung. Weisungsbefugter ist jedoch der Vorgesetzte des Unternehmens, an das der Mitarbeiter entliehen ist.


Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht? Wir setzen uns für Ihre Rechte ein!

Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und meine Kollegen der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit kostenfrei und unverbindlich. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.

Nutzen Sie hier gerne auch unser Formular für die kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.


Stichworte: Arbeitsrecht, Vollzeit, Teilzeit, Beschäftigungs-Arten, Zeitarbeit, Leiharbeit, Saisonarbeit, freie Mitarbeit, Freelancer, selbstständige Arbeit, Werkstudent, Volontär, Auszubildende, Azubi, Studierende, Werkstudenten, Ausbildung, Minijob

Foto(s): stock.adobe.com/343411926

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Agster

Beiträge zum Thema