Schon wieder: Abmahnung der PB-ViGoods GmbH durch ANKA Rechtsanwälte wegen Jugendschutz bei E-Zigaretten bei Amazon
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Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal (siehe u.a. hier) eine Abmahnung der PB-ViGoods GmbH durch ANKA Rechtsanwälte wegen Jugendschutz bei E-Zigaretten bei Amazon Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.
Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
Die PB-ViGoods GmbH vertreibt nach eigenen Angaben E-Zigaretten und Zubehör über einen eigenen Internetshop, wie aber auch über eBay und Amazon sowie zahlreiche stationäre Filialen.
Im Rahmen eines Testkaufs bei dem Angebot einer E-Zigaretten bei Amazon sei festgestellt worden, dass die E-Zigaretten ohne Altersverifikation versandt worden sei. Es werden Unterlassungsansprüche sowie Auskunftsansprüche geltend gemacht sowie Abmahnkosten von über 2000 €.
Meine Einschätzung:
Der Versand von E-Zigaretten und Zubehör ohne Altersverifikation ist ein aktuelles Abmahnthema. Uns sind mehrere Abmahner aus unserer Beratungspraxis bekannt, die dieses Thema aktuell wettbewerbsrechtlich abmahnen.
Nach § 10 Jugendschutzgesetz dürfen Tabakwaren, nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse, wie aber auch nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas und deren Behältnisse im Versandhandel nicht abgegeben werden. Kein Versandhandel im Rechtssinne liegt vor, wenn durch entsprechende Maßnahmen gewährleistet ist, dass diese Produkte an Kinder und Jugendliche nicht abgegeben werden. Dies erfolgt in der Praxis durch eine sogenannte Alterssichtkontrolle: Der Postzusteller überprüft bei Übergabe des Produktes, ob der Empfänger volljährig ist.
Wenn der Händler derartige Produkte selbst versendet, kann er die entsprechende Versandform „Alterssichtkontrolle“ aktiver auswählen und nutzen.
Bei einem Versand über Amazon FBA (Fullfilment by Amazon) muss Amazon als Versender diese Vorgaben, nämlich eine Alterssichtkontrolle, einhalten. Dies funktioniert auch, aber nur dann wenn in der ASIN hinterlegt worden ist, dass es sich um ein Produkt handelt, bei dem aus jugendschutzrechtlichen Gründen eine Alterssichtkontrolle notwendig ist.
In der Praxis ist dies häufig nicht der Fall bzw. für einen Verkäufer bei Amazon nicht erkennbar, ob bei einer genutzten ASIN Alterssichtkontrolle bei FBA hinterlegt wurde.
Ein weiteres grundsätzliches Problem kann sein, dass nicht abschließend geklärt ist, welche Produktteile einer E Zigarette noch unter die Jugendschutzvorgaben fallen.
Grundsätzlich sind die Rechtsfolgen einer derartigen Abmahnung weitreichend: Nach unserer Erfahrung verkaufen abgemahnte Händler derartige Produkte umfangreich über unterschiedliche Plattformen. Die geforderte Unterlassungserklärung ist nicht auf ein Produkt oder eine Plattform beschränkt. Gerade bei Amazon FBA ist die Umsetzung der Jugendschutzvorgaben problematisch.
Dies gilt umso mehr, als dass die PB-ViGoods GmbH eine abgegebene Unterlassungserklärung überprüft und auch eine Vertragsstrafe geltend macht.
Ich empfehle daher eine Beratung.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de seit über 20 Jahren Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Sie haben auch eine Abmahnung von der PB-ViGoods GmbH erhalten?
Wenn Sie auch eine Abmahnung von der PB-ViGoods GmbH durch ANKA Rechtsanwälte wegen Jugendschutz bei E-Zigaretten bei Amazon erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:
- Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
- Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
- Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.
Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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