Schreiben v. TALIENS i.A.d. Volkswagen AG wg. Markenrechtsverletzung (Domain-Übertragung)

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Unsere Kanzlei erreichte ein Forderungsschreiben der TALIENS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus München im Auftrag der Volkswagen AG.  

Zum Inhalt des Forderungsschreibens: 

In dem Forderungsschreiben der TALIENS Rechtsanwälte wird zunächst angebracht, dass es sich bei der Volkswagen AG um die Inhaberin der Marke „VW“ sowie der Marke diverser Automodelle, wie „UP“, handelt. Vorliegend soll der Adressat des Schreibens unzulässigerweise Internet-Domains zum Verkauf angeboten haben, die die geschützten Wortmarken der Volkswagen AG enthalten sollen.  

Durch das unberechtigte Anbieten der Domains habe der Adressat gegen geltendes Markenrecht verstoßen. Laut der TALIENS Rechtsanwälte stünden der Volkswagen AG als Markenrechtsinhaberin Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz sowie die Kosten der Beauftragung der Rechtsanwälte zu.

Zu den Forderungen der Volkswagen AG:

Unter Bezugnahme auf eine außergerichtliche Klärung des Anliegens fordern die Rechtsanwälte eine Übertragung der angebotenen Domains auf die Volkswagen AG. Im Gegensatz dazu wäre die Volkswagen AG dazu bereit, auf alle entstandenen Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz etc.) zu verzichten.

Wie Sie sich nach Erhalt eines Schreibens der TALIENS Rechtsanwälte verhalten sollten:

Sie sollten zunächst unbedingt die durch die TALIENS Rechtsanwälte angesetzten Fristen beachten.

Mithilfe eines Fachanwalts für Gewerblichen Rechtsschutz sollte zunächst überprüft werden, ob ein Verstoß in Ihrem Fall überhaupt vorliegt. Unsere jahrelange Erfahrung im Markenrecht hat gezeigt, dass sich zunächst eine Überprüfung dieser und weiterer Voraussetzungen im konkreten Fall lohnt. Sodann kann für Sie eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden.  

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