Schreiben von Rechtsanwalt S. für die Como Sonderposten GmbH

  • 3 Minuten Lesezeit

Mir wurde wieder einmal ein Schreiben von Rechtsanwalt S. für die Como Sonderposten GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch so ein Schreiben erhalten haben, sprechen Sie mich an.

Zu der Tätigkeit von Rechtsanwalt S. für die Como Sonderposten GmbH:

Rechtsanwalt S. geht bereits seit einiger Zeit für die Como Sonderposten GmbH gegen Wettbewerbsverstöße in Angeboten im Internet vor. Informationen zu den entsprechenden hier in der Kanzlei vorliegenden Fällen finden Sie hier:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-como-sonderposten-gmbh.htm

Zu dem weiteren hier vorliegenden Schreiben:

In dem weiteren hier vorliegenden Schreiben geht es um die hervorgehobene Bewerbung von Socken mit der Bezeichnung

Bambussocken“.

Diese Bewerbung sei wettbewerbsrechtlich nicht zulässig. Zur Begründung dieses Vorwurfes wird ausgeführt, dass engmaschige Textilien aus der Naturfaser Bambus gar nicht hergestellt werden können, da dessen Fasern hierzu viel zu kurz seien. Vielmehr werde der Ausgangsstoff einem komplexen Viskoseprozess unterzogen, bei dem sämtliche Eigenschaften des Ausgangsstoffes Bambus vollständig verloren gehen. Das angebotene Produkt bestehe demnach aus Viskose, wobei es sich um eine reine hier die Fasern handelt. Die Socken würden nicht mehr aus dem natürlichen Rohstoff Bambus bestehen, weswegen im Rahmen der Werbung auch nicht mehr auf die Naturfaser Bambus hingewiesen werden dürfe.

Wie in vergleichbaren Fällen: ein Vorschlag und eine Drohung 

Wie in vergleichbaren Fällen bietet Rechtsanwalt S. für die Como Sonderposten GmbH die „Möglichkeit einer einfachen und unkomplizierten und damit im Ergebnis auch außergerichtlichen Lösung“ an:

Zunächst fordert er dazu auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und den Wettbewerbsverstoß zu beseitigen. Sollte die unzulässige Handlung dagegen unberechtigterweise fortgesetzt werden, so behalte sich seine Mandantin vor, den Abgemahnten formell auch auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.

Im Weiteren wird ausgeführt, dass der Abgemahnte dazu verpflichtet sei, die entstandenen Kosten i.H.v. 280,60 Euro zu erstatten.

Meine Einschätzung: 

Aufgrund der Informationen, die mir aus zahlreichen Parallelverfahren vorliegen, bestehen nach meiner Auffassung zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass das Vorgehen der Como Sonderposten GmbH rechtsmissbräuchlichen Charakter hat und vorrangig dazu dient, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Vor diesem Hintergrund macht eine Rechtsverteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche aus meiner Sicht Sinn.

Unabhängig von den Anhaltspunkten für die Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens ist die in dem Schreiben angesprochene Problematik der Werbung mit dem Begriff „Bambus“ jedoch bereits seit längerer Zeit ein Abmahnthema:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-bambus-textilien.htm

Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen eine Überprüfung Ihrer Angebote und gegebenenfalls die Vornahme von Änderungen.

Meine Empfehlungen:

  1. Leisten Sie ohne anwaltliche Beratung keine Zahlung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Onlinehändler, die eine Abmahnung oder vergleichbare Schreiben erhalten haben. Daher verfüge ich über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch ein Schreiben erhalten?

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu dem Ihnen vorliegenden Schreiben?

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Übrigens: Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass Rechtsanwalt S. auch für andere Mandanten tätig ist. Informationen zu den entsprechenden Fällen finden Sie in den folgenden Beiträgen:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-juwelier-chronotage.htm

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-iocean-ug.htm

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-wetega.htm

Foto(s): Andreas Kempcke


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