Abmahnung Como-Sonderposten GmbH durch Rechtsanwalt S.

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Es wurde mir eine Abmahnung der Como-Sonderposten GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt S. aus Berlin, vom 22.8.2019 zur Überprüfung vorgelegt. Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich natürlich auch Sie sehr gerne.

Gegenstand der mir vorliegenden Abmahnung:

Die Como-Sonderposten GmbH verkauft nach eigenen Angaben unter anderem Luftballons und LED-Luftballons. Der Abmahner hat im Wege eines Testkaufs Luftballons beim Abgemahnten gekauft und dadurch festgestellt, dass diese nicht ausreichend nach § 6 Abs. 1 ProdSG gekennzeichnet sind. Danach ist der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers, ggfls. des Bevollmächtigten anzugeben. Fehlen diese Angaben, so läge ein Verstoß nach § 6 Abs. 5 S. 2 ProdSG vor.

Die Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll bis zum 30.8.2019 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Anwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 40.000 EUR, mithin Kosten iHv. 1.590,91 EUR, erstatten.

Dem Abmahnschreiben liegt ein Beschluss vom Landgericht Frankfurt am Main bei, welches den Streitwert auf 40.000 EUR festgesetzt hat. Auffällig ist, dass die Como-Sonderposten GmbH im Beschluss als Antragsgegnerin genannt wird.

Offenbar wurde die Como-Sonderposten GmbH selbst zuvor wegen der Produktkennzeichnung abgemahnt und mahnt jetzt selbst andere Mitbewerber ab, die ebenfalls keine Kennzeichnungen vorhalten. Gegen dieses Verhalten ist auch grundsätzlich nichts einzuwenden. Es geltend für alle die gleichen Spielregeln.

Meine Handlungsempfehlung:

  • Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung auch keine Zahlung vor.
  • Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Mein Ziel ist es, dass Onlinehändler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Como-Sonderposten GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt S., erhalten haben, dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten gern mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr

Andreas Gerstel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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