Schufa-Eintrag der Barclays Bank PLC gelöscht

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In den vergangenen Wochen mehrten sich Anfragen zu negativen Schufa-Einträgen, veranlasst durch die Barclays Bank PLC. Mehrfach war der Schufa-Eintrag auf den nahezu gleichen Sachverhalt zurückzuführen. Nun wurde zum ersten Mal ein solcher Eintrag durch die Schufa Holding AG zur Löschung gebracht.

Wie kam es zu dem Schufa-Eintrag?

Der Betroffene unterhielt bei der Barclays Bank PLC ein Kreditkartenkonto, für welches monatliche Kontoübersichten erstellt wurden. Der Kredit sollte in geringen monatlichen Raten zurückgeführt werden. Innerhalb einiger Wochen hat der Betroffene 2-3 Raten nicht zurückgezahlt. Im Anschluss wurde er darüber informiert, dass die Lastschrift nicht eingelöst werden konnte und er den offenen Betrag der jeweiligen Rate bitte überweisen solle.

Zwischen der Bitte zur Rückzahlung einer Rate und der Mitteilung, dass der Mandant nunmehr mit drei Raten im Verzug sei und eine fristlose Kündigung drohe, lagen lediglich zwei Tage. Die Kündigung des Kontos erfolgte sodann 19 Tage nach dem Versand der Zahlungsaufforderung. Der Schufa-Eintrag erfolgte nochmals einen Tag später.

Wieso wurde der Eintrag gelöscht?

Die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice in Berlin setzten sich sowohl mit der Barclays Bank PLC als auch mit der Schufa Holding AG in Verbindung. Die Barclays Bank PLC hielt an dem Eintrag fest. Sie ging von einer rechtmäßigen Kündigung aus und berief sich darauf, dass der Betroffene gemäß den gesetzlichen Grundlagen auf die Kündigung hingewiesen wurde.

Unabhängig von der Frage, ob die Kündigung tatsächlich berechtigt war, argumentierten die Rechtsanwälte damit, dass innerhalb von drei Tagen ein unterschiedlicher Forderungsbetrag geltend gemacht wurde und es mit dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Grundlagen für einen sog. Schufa-Eintrag nicht vereinbar sei, die Forderung dann direkt an die Schufa Holding AG in Wiesbaden zu melden.

Der zuständige Rechtsanwalt und Schufa-Experte Dr. Sven Tintemann sagte dazu: „Der Gesetzgeber hat im Bundesdatenschutzgesetz unterschiedliche Möglichkeiten geschaffen, um eine Datenübermittlung, also einen Schufa-Eintrag vorzunehmen. Nach dem reinen Wortlaut der Norm können die unterschiedlichen Szenarien mit unterschiedlichem Aufwand erreicht werden. Die Barclays Bank PLC berief sich auf das Szenario, welches nach dem Wortlaut die geringsten Anforderungen hat. Da die gesamte Norm aber für Rechtssicherheit sorgen und den Betroffenen schützen soll, ist an alle Möglichkeiten der Datenübermittlung ein ähnlich hoher Anspruch anzulegen. Nach der Argumentation der Barclays Bank würde allerdings der Schutzzweck der Norm konterkariert werden, weshalb die Datenübermittlung nicht mit dem Sinn und Zweck der Norm im Einklang steht.”

Was tun, wenn es zu einem Eintrag gekommen ist?

In dem Fall, dass auch Sie unter einem Schufa-Eintrag leiden, sollten Sie Ihre Unterlagen einem Experten zur Verfügung stellen, damit dieser die Rechtmäßigkeit des Eintrages prüfen kann.

Häufig gibt es Argumentationsansätze, die für eine Löschung sprechen, weil seitens der einmeldenden Stelle eine übereifrige Bearbeitung oder frühzeitige Einmeldung in den Schufa-Datenbestand erfolgt ist.



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