Schufa-Eintrag statt Kreditkarte erhalten

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Ende Mai 2022 meldete sich in der Kanzlei AdvoAdvice ein Betroffener aus Berlin, bei dem ein negativer Schufa-Eintrag veranlasst wurde. Hintergrund dieses Eintrages war eine Kreditkarte bei der Advanzia Bank S.A., die der Betroffene zwar bestellt, aber nie erhalten hatte.

Wie kam es zu dem Eintrag?

In einem neuen Fall stellte ein Berliner fest, dass ihm die Advanzia Bank eine Rechnung von 1.000 Euro zuschrieb. Dieser Betrag wurde ihm angeblich aufgrund seiner Kreditkarte in Rechnung gestellt - einer Karte, die er zwar früher einmal beantragt, aber nie erhalten hatte. Daher war für den Betroffenen nicht ersichtlich, woraus sich die offene Rechnung ergab und erst recht nicht, wieso er diese ausgleichen sollte.

Versuche der Klärung scheiterten

Der Berliner rief im Folgenden umgehend die Advanzia Bank an und bestritt bzw. monierte die Forderung. Zudem wandte er sich schriftlich an die Advanzia Bank, jedoch ohne Erfolg. Letztendlich ging der Betroffene sogar zur Polizei, um eine schriftliche Anzeige zu machen, doch auch danach passierte nichts.

Einige Zeit später erfuhr der Betroffene dann von dem Negativeintrag, der bei der Schufa Holding AG auf seinen Namen vorgenommen wurde. Die Forderung wurde in der Zwischenzeit an die Axactor als Inkasso-Unternehmen weitergegeben und von diesem an die Schufa gemeldet.

Wie konnte eine Löschung des Eintrages erzielt werden?

Da der Berliner keine drei Jahre negativ in dem Schufa-Datenbestand vermerkt bleiben wollte, fragte er die Schufa-Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB um Hilfe. 

Der für den Betroffenen tätig gewordene Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser kontaktierte mit Schreiben vom 20.07.2022 die Axactor Germany GmbH und forderte diese zum Widerruf des Eintrages auf. Den Anspruch auf Widerruf begründete er damit, dass die Forderung von vornherein nicht durch den Betroffenen verursacht wurde und dementsprechend auch nicht gegen ihn geltend gemacht werden kann. Der Betroffene sei daher weder verpflichtet eine Forderung auszugleichen, die er nicht verursacht hat noch könne er daher als kreditunwürdig gelten.

Die Axactor Germany GmbH teilte auf das Schreiben der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mit, dass sie zunächst mit der Advanzia Bank Rücksprache halten müsse. Als dies erledigt war, wurde der Negativeintrag umgehend zur Löschung gebracht und der Betroffene kann wirtschaftlich wieder voll tätig werden.

Fazit

Durch schnelles Handeln gelingt es bei Einschaltung der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB oftmals, einen negativen Eintrag bei der Schufa Holding AG zur Löschung zu bringen.

Es zeigt sich an diesem Fall einmal mehr, wieso mit Fragen rund um SCHUFA-Einträge stets Experten beauftragt werden sollten, da es immer auf Details im Einzelfall ankommen kann. Hier führen oftmals Hartnäckigkeit und schnelles Handeln zur Löschung von Negativeinträgen, nicht Musterbriefe oder Anrufe beim Gegner oder der Schufa Holding AG. 

Nutzen Sie daher die Chance, sich an das Expertenteam der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin-Zehlendorf zu wenden, das schon vielfach Negativeinträge zur Löschung bringen und vielen Betroffenen schnell helfen konnte.

Über unsere Telefonnummer 030 921 000 40 oder unsere Email-Adresse info@advoadvice.de können Sie gerne Kontakt zu Ihren Anwälten und Schufa-Experten Dr. Raphael Rohrmoser und Dr. Sven Tintemann aufzunehmen. 

Hilfreiche Tipps zum Datenschutz und zum Schufa-Recht finden Sie unter https://advoadvice.de/themen/schufa-und-datenschutz oder in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.

Foto(s): AdvoAdvice

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