Schufa Holding AG löscht Negativeintrag der Liquida Inkasso GmbH

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Schufa-Einträge werden oftmals von Inkassounternehmen  vorgenommen. Die Kanzlei AdvoAdvice bearbeitete nunmehr einen Fall, bei dem die Hauptforderung lediglich 1,69 Euro betrug. Die Liquida Inkasso GmbH meldete daraufhin der Schufa Holding AG einen Gesamtbetrag in Höhe von 219 Euro inklusive Inkassogebühren als Negativeintrag. Dieser Eintrag wurde nach dem Tätigwerden der Kanzlei AdvoAdvice nun durch die Schufa Holding AG gelöscht. 

Was ist passiert?

Die Liquida Inkasso GmbH hat als Inkasso-Dienstleiterin einen negativen Schufa-Eintrag über 219 Euro bei einem unserer Mandanten für die E. Breuninger GmbH & Co. KG vorgenommen.

Der Betroffene erhielt vom Amtsgericht Stuttgart einen Mahnbescheid über eine Hauptforderung von 1.69 Euro vom 20.05.2022. Daraufhin schrieb er eine E-Mail an Breuninger als Forderungsinhaber, mit der Bitte um Auskunft, da er weder den Mahnbescheid zuordnen konnte, noch das Inkassounternehmen kannte. Zu der sehr geringen Hauptforderung aus dem Mahnbescheid kamen Zinsen (6,30 Euro) sowie Verfahrens- (72,75 Euro) und Nebenkosten (Mahnkosten, Auskünfte und Inkassokosten von insgesamt 108,54 Euro).

Am 20.06.2022 wurde dann der Vollstreckungsbescheid ausgestellt. Darin wurde die Hauptforderung erneut mit 1,69 Euro angegeben. Die Gesamtforderung belief sich wegen der weiteren Kosten nunmehr auf 218,68 Euro. Anschließend wurde der Betroffene mit Schreiben vom 07.07.2022 von einer Rechtsanwaltskanzlei, die unter dem Namen Liquidus Juris auftritt, unter Androhung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Zahlung aufgefordert. Der Betroffene beglich sodann die Summe am 14.07.2022.

Da aber auch nach Zahlung die Daten in der Regel noch drei weitere Jahre im Datenbestand der Schufa Holding AG gespeichert bleiben, wäre es dem Betroffenen zukünftig nicht oder nur sehr schwer möglich gewesen, Finanzierungen oder ähnliches zu erhalten. Auch wurde ihm aufgrund einer Hauptforderung von lediglich 1,69 Euro sein Dispo-Limit von 1.500 Euro entzogen.

Wie kam es zur Löschung?

Nachdem der Betroffene sich Hilfe in der Kanzlei AdvoAdvice suchte, konnte eine Löschung des Eintrages erzielt werden.

Die Kanzlei AdvoAdvice kontaktierte die Liquida Inkasso GmbH, um auf die Rechtswidrigkeit des Negativeintrages hinzuweisen und einen gesetzlich normierten Rechtfertigungsgrund hinsichtlich des Schufa-Eintrages einzufordern. Ebenfalls wurde die Schufa Holding AG aufgefordert, den Negativeintrag zu löschen.

In der Aufforderung an die Liquida Inkasso GmbH wurde darauf hingewiesen, dass es sich einerseits um eine sehr  geringe Hauptforderung handle und der Betroffene andererseits die Zahlung schon innerhalb einer Woche nach Zahlungsaufforderung leistete. Der Negativeintrag musste nach Einschätzung der Kanzlei AdvoAdvice also recht unmittelbar nach der Titulierung vorgenommen worden sein, sodass der Betroffene keine Chance gehabt hätte, den Eintrag durch eine Zahlung zu verhindern. Ferner hatte der Betroffene zuvor offenbar keine Mahnung erhalten.

Die Liquida Inkasso GmbH meldete sich etwa eine Woche später auf das Schreiben und teilte mit, dass sie sämtliche Forderungen der Kanzlei AdvoAdvice zurückweisen und von einer rechtmäßigen Meldung an die Schufa ausgehen würde. Die Schufa Holding AG hingegen meldete sich bereits am Folgetag und teilte mit, dass der Negativeintrag gelöscht wurde.

Fazit

Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser fasste den Erfolg für den durch AdvoAdvice vertretenen Mandanten wie folgt zusammen:

Die Eintragungen bei der Schufa Holding AG sollen vor zahlungsunfähigen oder -unwilligen Schuldnern warnen. Auch wenn die Rechtsprechung regelmäßig darauf hinweist, dass die Forderungshöhe in der Regel keine Rolle spielt, kann dies nicht pauschal gelten. Bei einer Hauptforderung von 1,69 Euro drängt sich die Frage auf, ob und inwiefern hier ein Rückschluss auf die Zahlungsmoral des Betroffenen gezogen werden kann. Nach unserer Auffassung sprechen sowohl die sehr niedrige Forderungshöhe wie auch der offenkundig unmittelbar vorgenommene Negativeintrag entscheidend gegen eine rechtmäßige Meldung an die Schufa. Insofern ist es erfreulich, dass diese unmittelbar eine Löschung in die Wege geleitet hat.“

Es ist immer wieder erfreulich, wenn die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice betroffenen Personen bei ihren Problemen mit negativen Schufa-Einträgen helfen können. Die hier betroffene Mandantschaft zeigte sich besonders glücklich darüber, dass dieses Kapitel nunmehr beendet werden konnte.

Nicht alle Einträge können vorzeitig gelöscht werden. Erstaunlich oft läuft bei der Einmeldung aber nicht alles so, wie es das Gesetz vorsieht.

Gerne prüfen wir dies für Sie in Ihrem Fall und helfen Ihnen, den Eintrag zur Löschung zu bringen. Eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles erhalten Sie unter 030  921 000 40 oder info@advoadvice.de.

Foto(s): AdvoAdvice

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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