Schufa-Holding AG überprüft selbst Eintrag der Santander Consumer Bank AG und löscht diesen

  • 2 Minuten Lesezeit

Weitere Erfolgsmeldung in Sachen Schufa-Löschung in der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB. In diesem Fall konnte einem Mann Süddeutschland geholfen werden, der eine extrem niedrige Forderung über 158,00 Euro in seiner Schufa-Auskunft vorfand.

Fälligstellung und Schufa Eintragung am gleichen Tag – Begleichung der Forderung nach der Abmahnung

Die Santander Consumer Bank AG hatte über ihre Filiale in Köln einen Negativeintrag bei der Schufa-Holding AG veranlasst. Die Eintragung erfolgte am gleichen Tag wie die Fälligstellung der Forderung. Das Mahnschreiben der Santander war nach Bewertung des Rechtsanwaltes Dr. Sven Tintemann unzureichend, denn es erging unmittelbar vor dem Eintrag. Der Mandant veranlasste die Zahlung des offenen Betrages innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Mahnung, aber damit offenbar nicht rechtzeitig genug, um einen negativen Schufa-Eintrag durch seine Bank verhindern zu können.

Schufa-Holding AG überprüft Rechtmäßigkeit eines Eintrags selbst

Die Santander Consumer Bank AG ging allerdings weiterhin von der Rechtmäßigkeit des Eintrages aus und teilte dies auch der Schufa Holding AG mit. Die Schufa Holding AG allerdings beschloss den Sachverhalt selbst erneut zu prüfen und veranlasste daraufhin die Löschung des Eintrages. Zum einen war die Forderung über 158,00 Euro sehr niedrig und zum anderen wurde diese auch umgehend nach Bekanntwerden beglichen. Die Schufa Holding AG nutzte damit ihre Möglichkeit als letzte Prüfungsinstanz für diese Einträge und sorgte dafür, dass die Schufa-Auskunft des Betroffenen wieder bereinigt wurde.

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hierzu: „In diesem Fall ist gut zu erkennen, dass die Schufa Holding AG auch selbstständig Löschungen vornimmt, wenn sie von der Rechtmäßigkeit einer Eintragung nicht überzeugt ist. Diese war hier sehr fragwürdig. Die Forderung war extrem niedrig. Der Eintrag stellte aber im Gegensatz hierzu die gesamte Bonität des jungen Mannes in Frage. Die Höhe der Forderung stand zu den Auswirkungen in keinerlei Verhältnis. Der Mandant war natürlich sehr erfreut, denn es war bereits der zweite Eintrag in der Schufa Holding AG, der für ihn in den letzten Monaten gelöscht wurde.“

Schufa-Einträge machen das Leben kompliziert und man ist berechtigter Weise verärgert, wenn Forderungen von Unternehmen zu Unrecht eingetragen wurden. Betroffene sollten sich von einem negativen Schufa-Eintrag nicht abschrecken lassen. Ziehen Sie einen Experten aus dem Bereich Schufa-Recht zu Rate, der Ihnen aus dieser unangenehmen Situation heraus hilft. Negativeinträge belasten langfristig die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit oder schränken diese massiv ein. Hierbei geht es nicht nur um die gegenwärtige Situation. Schufa-Einträge beeinflussen auch die Zukunft, beispielsweise wenn ein Kredit aufgenommen oder die Schufa-Auskunft für eine Wohnungsmiete vorgelegt werden soll. Die Experten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB helfen Ihnen gerne weiter.

V.i.S.d.P.:

Dr. Sven Tintemann

Rechtsanwalt und

Fachanwaltfür Bank- und Kapitalmarktrecht

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB unter 030-715 206 70



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

Beiträge zum Thema