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Schulden vor der Ehe & in der Ehe

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Beeinflussen die eigenen Schulden oder die Schulden des Partners eine bevorstehende Ehe? Werden Schulden, die vor der Ehe entstanden sind, zu gemeinsamen Schulden?
In diesem Rechtstipp erhalten Sie nützliche Hinweise und Antworten auf Fragen zum Thema "Schulden vor der Ehe".

Wer haftet für Schulden vor der Ehe?

Für Schulden, die vor der Ehe entstanden sind, haftet immer derjenige, der diese Schulden gemacht hat.

Für Sie oder Ihren Partner sind dies alleinige Schulden, die durch eine Hochzeit bzw. Eheschließung nicht auf den Partner übertragen oder mit diesem geteilt werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung handelt.


💡 Die Verbindlichkeiten eines Partners werden durch die Eheschließung nicht automatisch zu Schulden beider Partner.



Privatinsolvenz eines Partners vor der Ehe

Befindet sich ein Partner in einem Verbraucherinsolvenzverfahren, hat dies bei der Eheschließung ebenfalls keine Auswirkung auf den Ehepartner.


Die Privatinsolvenz gilt immer nur für denjenigen, der sie beantragt hat.



Auswirkungen von Schulden vor der Ehe

Heiraten kann man seinen Partner auch mit Schulden, unabhängig davon, wer diese gemacht hat. Dennoch können Schulden Auswirkungen auf die Ehe haben: 

  1. Finanzielle Belastung: 
    Oftmals hat der Partner, der offene Verbindlichkeiten mit in die Ehe bringt, kein oder wenig Geld zur Verfügung. Dies kann für den Ehepartner bedeuten, dass dieser die Verantwortung für die gemeinsamen Finanzen und den Großteil der Ausgaben übernehmen muss.

  2. Gefährdung des Vermögens:
    Auch wenn ein Partner keine Schulden hat, kann sein Geld von den Schulden des anderen Partners betroffen sein. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein gemeinsam eröffnetes Konto gepfändet wird.

💡 Suchen Sie sich bei Überschuldung rechtzeitig professionelle Hilfe. Schulden beeinflussen zwar die Eheschließung nicht, können aber in der Ehe belastend auf den Partner wirken.


Als anwaltliche Schuldnerberatung können wir in vielen Fällen helfen. Kontaktieren Sie uns gerne über unser Online-Formular.

Schulden bei einem gemeinsamen Konto in der Ehe

Auch wenn ein Gemeinschaftskonto im Alltag praktisch erscheint - vor und während der Ehe mit einem überschuldeten Partner, ist es sinnvoll, getrennte Konten zu führen.

Haben Sie ein Gemeinschaftskonto, so kann das Geld auf diesem Konto von den Gläubigern gepfändet werden, unabhängig davon, wer es erwirtschaftet hat.


💡 Unabhängig davon, ob eine Ehe besteht, haften Ehepartner nur dann für ein Darlehen, wenn es von beiden gemeinsam aufgenommen wurde. Die gemeinsame Haftung bleibt auch nach einer Scheidung bestehen.


Weitere Informationen zum Thema "Schulden in der Ehe" finden Sie in unserem Blogbeitrag auf der AdvoNeo Website.

📲 Sie möchten Ihre Schulden oder die Schulden Ihres Ehepartners abbauen? Dann kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Telefonat zur Erstberatung.

Foto(s): pixabay.com/de/users/pexels-2286921/

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