Schuldner in Polen? Wie bekomme ich mein Geld zurück? Inkasso in Polen

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Sehr oft zahlen unsere Geschäftspartner die Forderungen nicht termingerecht oder zahlen sie überhaupt nicht. Die dadurch entstandene Situation ist für Sie, als Gläubiger, unkomfortabel, denn es müssen entsprechende Maßnahmen zwecks der Forderungsbeitreibung eingeleitet werden.

Wenn aber Ihr Geschäftspartner im Ausland tätig ist, dann wird gemeint, dass die Beitreibung kompliziert und teuer sei.

Die folgenden Informationen sollen Sie überzeugen, dass es viele Möglichkeiten in Polen gibt, die Forderung von seinem Schuldner sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zurückzubekommen.

Der erste Schritt ist die außergerichtliche Aufforderung zur Zahlung mit Fristsetzung unter Androhung, dass weitere Schritte eingeleitet werden, die sich mit weiteren Kosten verbinden werden. Der Anwaltsbrief kann einige Schuldner zur Zahlung der Forderung zwingen, wenn sie genau wissen, dass die von Ihnen verlangte Forderung unbestritten ist.

Wenn Ihr Schuldner auf die außergerichtliche Aufforderung zur Zahlung nicht reagiert, dann sollen weitere Schritte eingeleitet werden, wie:

  • die gerichtliche Aufforderung zum Vergleichsversuch – das Verfahren wird anhand eines Antrages durch das zuständige Gericht geführt, was Art. 185 § 2 der polnischen Zivilprozessordnung bestätigt. In diesem Verfahren werden die Parteien zum Abschluss eines Vergleiches bewegen. Unabhängig davon, ob die Parteien den Vergleich abschließen werden, wird sich das Verfahren beenden. Das Vergleichsverfahren gibt eine gute Möglichkeit, den Rechtsstreit vor dem Gericht beizulegen, ohne das Beweisverfahren zu führen. Das Verfahren ist relativ günstig und verursacht die Hemmung der Verjährungsfristen, was z. B. im Transport- und Versicherungsrecht sehr wichtig ist.
  • das Gerichtsverfahren – das Verfahren wird im Wegen der Klageerhebung erfolgen. Der Rechtsstreit kann sowohl im Normalverfahren, als auch in den folgenden Arten der Verfahren geführt werden, wie Urkundenprozess, Mahnverfahren oder vereinfachtes Verfahrens. Die Wahl der richtigen Verfahren ist für den Kläger sehr wichtig, denn das hat auf mehrere Aspekte Einfluss, wie z. B. auf die Kosten, die Möglichkeit der Sicherung der Klage, etc.
  • die Zwangsvollstreckung aufgrund des deutschen Urteils in Polen – die Zwangsvollstreckung wird anhand des Antrages auf die Einleitung der Zwangsvollstreckung durch die Gerichtsvollzieher geführt. Bevor aber der Antrag bei dem Gerichtsvollzieher eingereicht wird, muss entschieden werden, ob Ihr Urteil noch nicht die Vollstreckungsklausel verlangt, die durch das Gericht in Polen erteilt wird. Darüber wird die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie auch die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 entschieden.

Wir werden Sie sehr gerne beraten, damit Sie Ihre Forderung vom Schuldner in Polen zurückbekommen werden, unabhängig davon, in welchem Stadium Ihr Rechtsstreit ist.

Für Ihre Rückfragen stehe ich Ihnen, sowie auch meine Kolleginnen und Kollegen aus der Kanzlei, jederzeit gerne zur Verfügung.

RA Robert Obrzud

OBRZUD Anwaltskanzlei 

Danzig/Polen



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