Schutz von Intellectual Property

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Bereits zu Beginn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit sollten Sie sich einen Überblick über die Bedeutung gewerblicher Schutzrechte für Ihr konkretes Unternehmen verschaffen. Zum einen muss darauf geachtet werden, dass Sie selbst keine Schutzrechtsverstöße begehen, etwa durch Nutzung markenrechtlich geschützter Begriffe oder Werbung mit wettbewerbsrechtlichen Slogans, zum anderen ist zu überlegen, ob Sie eigene Schöpfungen schützen lassen, etwa durch Patent- oder Markeneintragungen.

1. Übersicht

In Deutschland geschützt sind Urheberrechte samt verwandten Schutzrechten, Design, Patent- und Gebrauchsmusterrechte sowie Marken- und Kennzeichenrechte, die man teilweise formal erlangen kann, also durch Anmeldung bzw. Registrierung bei einer Behörde (so z. B. Marke oder Patent) oder welche automatisch entstehen (so z. B. das Urheberrecht).

2. Urheberrecht

Das Urheberrecht wird in Deutschland als Ausfluss des Persönlichkeitsrechts gesehen mit der Konsequenz, dass eine Übertragung des kompletten Rechts nicht möglich ist. Es können höchstens weitreichende Nutzungsrechte daran eingeräumt werden. Daraus folgt, dass an den urheberrechtlich geschützten Werken, wie Bildern, technischen Zeichnungen, Texten, Computerprogrammen oder sonstigen geistigen Schöpfungen, grundsätzlich der Urheber das Urheberrecht perGesetz erhält. Insbesondere im Fall eines Arbeitnehmerverhältnisses können Probleme hinsichtlich der Frage der Verwertung entstehen. Zugunsten der Arbeitgeber existiert jedoch eine Norm im Urhebergesetz, welche durch ständige Rechtsprechung sehr arbeitgeberfreundlich ausgelegt wird. Danach stehen dem Arbeitgeber an Werken, die der Arbeitnehmer in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag geschaffen hat, grundsätzlich weitgehende Nutzungsrechte zu, welche durch den Lohn abgegolten sind. Urheberrechtlicher Schutz besteht für die Dauer von 70 Jahren ab dem Tod des Urhebers.

3. Patente

Als Patente kann man in Deutschland technische Innovationen schützen lassen, also neue technische Erfindungen. Dieser Schutz gilt grundsätzlich für 20 Jahre. In der Regel ist die Erlangung patentrechtlichen Schutzes sehr aufwendig sowie kosten- und zeitintensiv. Computerprogramme können neben dem urheberrechtlichen Schutz unter gewissen Voraussetzungen auch patentrechtlichen Schutz genießen.

Im Rahmen patentrechtlicher Verfahren arbeiten wir eng mit einem Patentanwalt zusammen, um sowohl die technische Seite als auch die rechtlichen Fragestellungen möglichst breit abzudecken.

Insbesondere ist für Patentinhaber wichtig, landesspezifische Lizenzverträge mit den Lizenznehmern zu schließen, da die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Ausgestaltungsmöglichkeiten und -bedürfnisse, die die einzelnen Rechtsordnungen bieten, höchst unterschiedlich ausgestaltet sind. Unsere Anwälte sind auf die Erstellung derartiger Verträge in sämtlichen Facetten spezialisiert.

4. Gebrauchsmuster

Alternativ zum Patent können technische Erfindungen als sogenannte Gebrauchsmuster geschützt werden. Dieses Verfahren ist schneller und preiswerter. Außer der Voraussetzung der technischen Erfindung prüft das Amt im Gegensatz zum Patent jedoch keine sonstigen sachlichen Voraussetzungen, sondern nur das Vorliegen der Formalien. Dies bedeutet, dass die Frage, ob das Gebrauchsmuster Bestand hat, im Streitfall vom Gericht zu überprüfen ist, während bei einem Patent von dessen Bestandskraft ausgegangen wird. Das Patent muss in einem gesonderten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt angegriffen werden.

5. Marken

Des Weiteren ist an den Schutz der Marken zu denken. Es gibt zwei Möglichkeiten, Marken für das Territorium der Bundesrepublik Deutschland schützen zu lassen: Einerseits als nationale Marke, andererseits als Gemeinschaftsmarke, die für die gesamte Europäische Gemeinschaft gilt. Ob nur eine dieser beiden Marken oder beide Alternativen angemeldet werden sollen, ist im Einzelfall abzuwägen.

Unsere Kanzlei begleitet Ihr Unternehmen in Bezug auf sämtliche rechtliche Aspekte, von der Markenanmeldung samt Widerspruchsverfahren bis hin zur Verteidigung Ihrer Marke gegen Anmelder ähnlicher Drittmarken, Verwender ähnlicher Kennzeichen oder auch falls Ihre Marke aktiv angegriffen wird. Unsere Vertretung im formellen Verfahren erstreckt sich von den ordentlichen Gerichten bis hin zu den Markenämtern sowie außergerichtlich oder außerbehördlich gegenüber Dritten.

Des Weiteren wird in Deutschland unabhängig von einer Markenanmeldung Unternehmenskennzeichen Schutz gewährt, sprich dem Namen des Unternehmens im weitesten Sinne.

Aufgrund des Schutzes von Unternehmenskennzeichen werden wir oftmals gefragt, weshalb es überhaupt sinnvoll ist, eine Marke anzumelden. Zum einen fungiert die Marke als Gütesiegel und kann den Wert eines Unternehmens beträchtlich steigern (denken Sie an Coca-Cola), zum anderen handelt es sich beim Markenrecht um ein formelles Registerrecht, sodass im Gegenzug zum bloßen Unternehmenskennzeichen keine Nachweisprobleme entstehen. Zudem wirkt das Unternehmenskennzeichen je nach Ausdehnung des Geschäftsgebiets vielfach nur regional, während mit der Marke deutschlandweiter bzw. europaweiter Schutz erlangt werden kann.

6. Gemeinschaftsgeschmacksmuster und Design

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, ein nationales Design einzutragen. Geschützt wird dadurch die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils. Beispiel für eine schutzfähige Erscheinungsform ist die klassische Colaflasche, da allein ihr Anblick den Betrachter auf die Marke Coca Cola schließen lässt. Auch das Design ist ein ungeprüftes Recht, sodass dessen Bestand erst im gerichtlichen Verfahren geklärt wird, da das Deutsche Patent- und Markenamt nur die Formalien der Anmeldung überprüft.

Alternativ kann man ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster für zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen gemeinschaftsweit eintragen lassen. Eine Besonderheit gibt es jedoch auf Gemeinschaftsebene: Es existiert auch ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Dadurch entsteht Schutz für die genannten Erscheinungsformen mit Offenbarung derselben und dauert 3 Jahre an.


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