Schwanger im befristeten Arbeitsverhältnis – gibt es Kündigungsschutz und Chancen auf eine Abfindung?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Darf einer schwangeren Arbeitnehmerin im befristeten Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Was kann sie tun, um ihren Arbeitsplatz zu behalten? Wie sind die Chancen auf eine Abfindung? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Schwangere haben einen gesetzlichen Kündigungsschutz, der für unbefristete Arbeitsverhältnisse genauso gilt, wie für befristete. Eine Kündigung ist demnach nur zulässig, wenn die zuständige Behörde ihre Zustimmung zur Kündigung erteilt. Das aber kommt nur in seltenen Ausnahmefällen vor, etwa wenn eine Tätlichkeit oder andere Straftaten am Arbeitsplatz begangen wurden. Kann man der Arbeitnehmerin keine schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vorwerfen, ist sie praktisch unkündbar.

Nur verhindert die Schwangerschaft nicht, dass das Arbeitsverhältnis zum Befristungszeitpunkt endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Viele befristete Arbeitsverhältnisse sind allerdings zu unrecht befristet. Ist das der Fall, kann die Arbeitnehmerin mit einer rechtzeitig eingelegten Entfristungsklage die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als unbefristetes vor dem Arbeitsgericht erwirken.

In befristeten Arbeitsverhältnissen sollte jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer deshalb nachprüfen, ob die Befristung wirksam ist.

Die Entfristungsklage kann man während des laufenden Arbeitsverhältnisses einreichen und spätestens bis drei Wochen nach Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses.

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Ist abzusehen, dass Ihr Arbeitgeber Sie nicht weiter beschäftigen möchte, sollten Sie die Wirksamkeit der Befristung von einem spezialisierten Anwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Rufen Sie den Anwalt oder die Anwältin am besten noch im laufenden Arbeitsverhältnis an. Dann bleibt genug Zeit, um sich für die beste Vorgehensweise zu entscheiden, entweder, um das Arbeitsverhältnis zu entfristen, oder mit dem Arbeitgeber eine hohe Abfindung zu verhandeln. Die Chancen auf eine Abfindung sind gut, falls die Arbeitnehmerin rechtzeitig Entfristungsklage einreicht, die Befristung mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam ist und der Arbeitgeber die Entfristung vermeiden will.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zur Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses, zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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