Schwarzbau: Wie Sie gegen illegal errichtete Bauten des Nachbarn vorgehen können

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Ein unzulässiger Bau des Nachbarn kann rasch zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen. Egal, ob es sich um eine überhöhte Mauer, einen Anbau oder eine Garage handelt – wenn diese ohne Genehmigung errichtet wurden, stehen Ihnen als betroffener Nachbar verschiedene rechtliche Schritte offen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Maßnahmen Sie ergreifen können.

Stellen Sie sich vor, Sie entspannen in Ihrem Garten, als Ihnen plötzlich auffällt, dass Ihr Nachbar ohne Genehmigung eine riesige Garage direkt an der Grundstücksgrenze hochgezogen hat. Ein solcher Schwarzbau kann nicht nur das Erscheinungsbild Ihres Grundstücks stören, sondern auch rechtliche Komplikationen nach sich ziehen. Doch was tun in so einem Fall? Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung, wie Sie gegen einen störenden Schwarzbau vorgehen können.

Was versteht man unter einem Schwarzbau?

Ein Schwarzbau ist ein Bauwerk, das ohne die notwendige Baugenehmigung errichtet wurde. Solche Bauten verstoßen gegen das Baurecht und können ernsthafte rechtliche Folgen haben. Als betroffener Nachbar haben Sie das Recht, gegen solche illegalen Bauten vorzugehen.

Was wird oft als Schwarbau errichtet?

Schwarzbauten können in vielen verschiedenen Formen auftreten. Hier sind einige der häufigsten Beispiele:

  • Anbauten und Erweiterungen: Dazu zählen zusätzliche Räume, die ohne Genehmigung an ein bestehendes Gebäude angebaut werden.
  • Garagen und Carports: Oft werden Garagen oder Carports ohne Genehmigung errichtet.
  • Gartenhäuser und Schuppen: Kleinere Bauwerke wie Gartenhäuser oder Geräteschuppen können ebenfalls Schwarzbauten sein, wenn diese ohne die erforderlichen Genehmigungen errichtet wurden.
  • Wintergärten und Dachausbauten: Der Anbau von Wintergärten oder der Ausbau von Dachgeschossen kann ebenfalls durchaus genehmigungspflichtig sein.
  • Umnutzungen von Dachböden oder Kellerräumen: Die Umwandlung von Dachböden oder Kellerräumen in Wohnräume oder vergleichbare Nutzungen bedarf in der Regel auch einer Genehmigung.

Was kann ich gegen einen Schwarzbau unternehmen?

  1. Schwarbau bei Nachbarn ansprechen: Bevor Sie rechtliche Maßnahmen ergreifen, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen. Häufig ist dieser sich des Problems gar nicht bewusst, und eine einvernehmliche Lösung kann gefunden werden. Erklären Sie Ihrem Nachbarn, warum der Bau für Sie störend ist, und bitten Sie ihn, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen oder den Bau zurückzubauen.
  2. Baubehörde einschalten: Sollte das Gespräch mit Ihrem Nachbarn keine Lösung bringen, ist der nächste Schritt, die Baubehörde einzuschalten. Diese Behörde ist dafür zuständig, illegale Bauten zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Reichen Sie eine formelle Beschwerde ein und erläutern Sie ausführlich, warum der Bau für Sie problematisch ist und welche Auswirkungen er auf Ihr Grundstück hat.
  3. Rechtliche Schritte einleiten: Wenn weder das Gespräch noch die Baubehörde eine Lösung bringen, bleibt Ihnen der Weg über rechtliche Schritte. Hierbei sind zwei Ansprüche besonders wichtig:
    • Unterlassungsanspruch: Sie können gerichtlich durchsetzen, dass Ihr Nachbar keine weiteren Bauarbeiten ohne Genehmigung durchführt.
    • Beseitigungsanspruch: Sie können verlangen, dass der illegale Bau entfernt wird. Diesen Anspruch können Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geltend machen.

Ein Anwalt, der sich auf öffentliches Baurecht spezialisiert hat, kann Ihnen dabei helfen, die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Es ist ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Erfolgsaussichten zu erhöhen und mögliche Fehler zu vermeiden.

Weit verbreitete Missverständnisse

Rund um das Thema Schwarzbau gibt es einige Missverständnisse, die wir hier klären möchten:

  • "Der Schwarzbau steht schon so lange, da kann man nichts mehr machen": Ein Schwarzbau bleibt ein Schwarzbau und verjährt nicht. Selbst nach vielen Jahren haben Sie noch die Möglichkeit, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
  • "Der Schwarzbau kann später immer noch genehmigt werden": Es ist möglich, eine nachträgliche Genehmigung für einen Schwarzbau zu erhalten, aber nur, wenn alle baurechtlichen Vorschriften erfüllt sind – was häufig nicht der Fall ist.
  • "Wenn das lange genug niemandem auffällt, dann hat der Schwarbau Bestandsschutz": Viele glauben fälschlicherweise, dass ein Schwarzbau mit der Zeit legal wird, wenn er lange genug unentdeckt bleibt. Es gibt jedoch keinen allgemeinen Bestandsschutz oder Gewohnheitsrecht. Allenfalls könnte ein „passiver Bestandsschutz“ in Betracht kommen.
  • "Ich wusste nicht, dass das genehmigungspflichtig ist!": Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Manche Bauherren denken, sie könnten Konsequenzen vermeiden, wenn sie nicht wussten, dass eine Genehmigung nötig war. Doch das ist ein Irrtum – Unwissenheit schützt nicht vor den rechtlichen Folgen eines Schwarzbaus.

Fazit

Ein Schwarzbau des Nachbarn kann Ihre Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen und die richtigen Schritte zu unternehmen. Beginnen Sie mit einem Gespräch mit Ihrem Nachbarn und ziehen Sie, falls nötig, die Baubehörde hinzu. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, sollten Sie einen Anwalt einschalten, um rechtliche Schritte gegen den Schwarzbau einzuleiten.

Kontaktieren Sie mich jederzeit, um Ihre Situation zu besprechen, Fragen zu klären und die nächsten Schritte zu planen. Ich berate Sie gerne.

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Foto(s): Anja Jäger


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