Schwere Zeiten für Wohnungskäufer: Nun auch zahlreiche Objektgesellschaften der PROJECT-Immobiliengruppe insolvent

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Wichtige Informationen für Kunden und Wohnungskäufer der PROJECT-Immobilien-Gruppe: Das Insolvenzdrama um die PROJECT-Immobilien-Gruppe hat sich weiter ausgedehnt, mit 56 von insgesamt 118 Objektgesellschaften, die nun ebenfalls Insolvenzanträge gestellt haben. Eine erhöhte Anzahl der Projekte in Berlin ist von der Insolvenz betroffen. Diese Nachricht vom 1. September 2023 wird viele Wohnungskäufer besorgen, und wir möchten Ihnen hiermit eine Zusammenfassung der aktuellen Situation und der möglichen Auswirkungen geben.

Hintergrund

Im August waren zunächst vier Gesellschaften der PROJECT-Immobilien-Gruppe aus Nürnberg von finanziellen Problemen betroffen. Jetzt sind 56 der Baustellen-Gesellschaften in die Insolvenz geraten. Lesen Sie zu den Hintergründen unsere vorhergehenden Artikel:

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Was bedeuten die weiteren Insolvenzen für betroffene Kunden?

Viele der Bauprojekte standen in den letzten Wochen still. Die weiteren Insolvenzen der Objektgesellschaften kamen nicht überraschend. Einige Projekte sind bereits weit fortgeschritten und könnten bald fertiggestellt werden, vorausgesetzt, die Finanzierung wird sichergestellt, so die Aussage des vorläufigen Insolvenzverwalters. Sogar für Projekte in früheren Baustadien wird nach Lösungen gesucht, und Gespräche mit potenziellen Partnern seien bereits im Gange. Es gebe, so der vorläufige Insolvenzverwalter Böhm, Interesse von Investoren und Generalunternehmern, die Fertigstellung der Projekte zu unterstützen.

Wir verstehen, dass Sie in dieser unsicheren Zeit besorgt sind. Wir werden Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden halten und sind bestrebt, Lösungen zu finden, um Ihre Interessen zu schützen. Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Bedenken an uns zu wenden.

Was können betroffene Kunden jetzt tun?

Während des vorläufigen Insolvenzverfahrens der PROJECT-Immobilien-Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften bleibt vielen betroffenen Kunden weiterhin zunächst wenig Handlungsspielraum. Wie in unseren Artikeln bereits dargelegt, ist es in dieser Phase schwierig, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Das vorläufige Insolvenzverfahren soll dazu dienen, die finanzielle Lage und die Möglichkeiten der Fortführung der einzelnen Projektgesellschaften zu prüfen.

Sie müssen zunächst abwarten, dass der Insolvenzverwalter und die Gerichte in dieser Phase die erforderlichen Schritte unternehmen, um die bestmögliche Lösung für die laufenden Bauprojekte und die Interessen aller Beteiligten zu finden. Dies kann bedeuten, dass die Fertigstellung der Projekte durch externe Investoren oder Generalunternehmer erfolgt.

Für betroffene Kunden bedeutet dies, dass Geduld gefragt ist. Die Situation ist komplex, und es gibt viele Unwägbarkeiten. Es ist ratsam, regelmäßig auf Updates und Informationen von offiziellen Quellen zu achten, um über die Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben. Wir verstehen, dass diese Zeit belastend sein kann, und wir werden uns weiterhin bemühen, Sie bestmöglich zu unterstützen und Sie über die Fortschritte auf dem Laufenden zu halten.

Brauchen betroffene Wohnungskäufer in dieser Phase einen Anwalt?

Es im Moment nicht zwangsläufig erforderlich, eine Anwältin oder einen Anwalt zu beauftragen. Die vorläufige Insolvenzphase dient dazu, die finanzielle Situation und die Fortführungsmöglichkeiten der Projektgesellschaften zu prüfen. In dieser Zeit können Sie als betroffener Kunde zwar besorgt sein, aber es gibt Schritte, die Sie unternehmen können, ohne sofort rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen zu müssen.

  1. Geduld bewahren: In dieser Zeit des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist Geduld eine entscheidende Tugend. Die rechtlichen Verfahren können einige Zeit in Anspruch nehmen, und es gibt viele Unsicherheiten.
  2. Informiert bleiben: Bleiben Sie über offizielle Kanäle auf dem Laufenden. Verfolgen Sie die Entwicklungen und Updates zu Ihrer Investition und den laufenden Bauprojekten.
  3. Kontakt aufnehmen: Es ist sinnvoll, den Kontakt zur PROJECT-Immobilien-Gruppe aufrechtzuerhalten. Informieren Sie sich über den aktuellen Stand und fragen Sie nach den nächsten Schritten.
  4. Gemeinschaft bilden: In vielen Fällen sind Sie nicht allein betroffen. Es kann hilfreich sein, sich mit anderen betroffenen Kunden zu vernetzen, um Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Lösungen zu suchen.
  5. Finanzielle Absicherung prüfen: Überprüfen Sie Ihre individuelle Situation und Ihre finanzielle Absicherung. Möglicherweise haben Sie bereits Schutzmechanismen wie eine Baufertigstellungsbürgschaft, die in dieser Situation relevant sein könnten.

Wir verstehen, dass diese Situation herausfordernd ist, und wir sind hier, um Ihnen bei Ihren Fragen und Bedenken zu helfen.

Foto(s): Bild von Manfred Richter auf Pixabay


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