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Rasenmähen: Zu welchen Zeiten ist es erlaubt?

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Rasenmähen: Zu welchen Zeiten ist es erlaubt?

Wärmere Temperaturen und die Sonne scheint: Für viele Gartenbesitzer bedeutet das, dass es an der Zeit ist, sich um den Rasen zu kümmern. Allerdings gibt es bestimmte Zeiten für das Rasenmähen, die Sie beachten sollten, um nicht gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen.  

Rasenmähen: Gesetzliche Zeiten und Vorschriften zum Lärmschutz

Gesetzliche Vorschriften zur (allgemeinen) Lärmbekämpfung ergeben sich aus den Landesimmissionsschutzgesetzen (LImSchG) der Bundesländer. So werden zum Beispiel durch § 9 Abs. 1 Landesimmissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen grundsätzlich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr alle Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. 

Für Geräte und Maschinen gilt darüber hinaus die am 29. August 2002 in Kraft getretene Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Die Verordnung dient dem Schutz vor Lärm durch Maschinen und Geräte wie Rasenmäher, Laubbläser und Kettensägen. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung legt für verschiedene Gerätearten gesetzliche Zeiten für den Betrieb in lärmempfindlichen Gebieten fest, um die Ruhezeiten der Anwohner zu schützen. 

Die in den Anwendungsbereich der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung fallenden 57 Geräte und Maschinen finden sich im Anhang der Verordnung. Unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung fallen unter anderem:  

  • Rasenmäher (mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichen Geräten) 

  • Rasentrimmer/Rasenkantenschneider 

  • Laubbläser und  

  • Laubsammler  

Rasenmähen: Zu welchen Zeiten ist es von Montag bis Samstag erlaubt?

An Werktagen dürfen Rasenmäher in allgemeinen und reinen Wohngebieten zwischen 7 Uhr und 20 Uhr genutzt werden (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 1 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Rasenmäher an Werktagen in der Zeit zwischen 20 Uhr und 7 Uhr nicht genutzt werden dürfen.  

Für Laubbläser und Laubsammler gibt es darüber hinaus an Werktagen weitere Einschränkungen. Laubbläser und Laubsammler dürfen auch in der Zeit von 7 Uhr bis 9 Uhr, 13 Uhr bis 15 Uhr und 17 Uhr bis 20 Uhr nur betrieben werden, wenn für diese Geräte ein bestimmtes gemeinschaftliches Umweltzeichen ausgestellt wurde (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 2 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung). 

Schließlich ist zu beachten, dass die jeweils zuständigen Behörden im Einzelfall weitere Einschränkungen festlegen oder Ausnahmen von den zeitlichen Betriebseinschränkungen zulassen können. So gibt es Regelungen von Ländern und Gemeinden, unter anderem zur Wahrung der Mittagsruhe, die je nach Ort unterschiedlich ausfallen können. Die Mittagsruhe ist gesetzlich nicht geregelt. Häufig wird darunter werktags die Zeit von 12 Uhr bis 15 Uhr beziehungsweise 13 Uhr bis 15 Uhr verstanden. Es empfiehlt sich, sich bei der örtlichen Behörde oder dem Ordnungsamt zu informieren, um eventuell abweichende Regelungen in Ihrer Region zu berücksichtigen. Darüber hinaus können sich Mittags- oder Ruhezeiten aus einer Hausordnung oder aus einem Mietvertrag ergeben.  

Rasenmähen an Sonntagen und an Feiertagen

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist es an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in allgemeinen und reinen Wohngebieten ganztägig verboten, Rasenmäher zu nutzen. Gleiches gilt für den Betrieb von Laubbläsern und Laubsammlern. Die gesetzlichen Feiertage werden durch gesetzliche Regelungen bestimmt. Neun Feiertage sind in allen Bundesländern gleich. Weitere Feiertage werden durch die Bundesländer in verschiedenen Feiertagsgesetzen geregelt.  

Reine und allgemeine Wohngebiete werden in der Baunutzungsverordnung definiert. Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen. Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen. In allgemeinen Wohngebieten können bestimmte gewerbliche Betriebe – zum Beispiel Beherbergungsbetriebe, nicht störende Gewerbebetriebe sowie Tankstellen – ausnahmsweise zugelassen werden. 

Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Lärmschutzverordnung?

Werden die Rasenmähzeiten nicht eingehalten, können die zuständigen Behörden Bußgelder verhängen. Die Nichtbeachtung der Rasenmähzeiten stellt nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar.  

Zugleich dürfte regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) vorliegen. Nach § 117 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz handelt ordnungswidrig, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 117 Abs. 2 OWiG mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.  

Verstoß gegen die Rasenmähzeiten: Was können Nachbarn tun?

Bei Verstößen gegen die Rasenmähzeiten kommen neben einem ordnungsbehördlichen Einschreiten auch zivilrechtliche Ansprüche in Betracht. Nach § 1004 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht eine Duldungspflicht von mit Lärm verbundenen Arbeiten nur bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.  

Werden diese Vorschriften jedoch nicht eingehalten, hat der betroffene Nachbar gegen den Störer einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 in Verbindung mit § 906 Bürgerliches Gesetzbuch. Der Unterlassungsanspruch bezieht sich konkret darauf, dass von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangt werden kann. Sind weitere Beeinträchtigungen zu befürchten, so kann der betroffene Nachbar den Störer auf Unterlassung vor einem Zivilgericht verklagen. 

Möglichkeiten des Vermieters bei Lärmbelästigung durch Mieter

Grundsätzlich gibt auch eine mehrmalige Lärmbelästigung durch einen Mieter dem Vermieter kein Recht, den Mietvertrag außerordentlich nach § 569 Bürgerliches Gesetzbuch zu kündigen. Bei wiederholten Verstößen kommt allerdings eine Abmahnung des Mieters wegen Ruhestörung durch den Vermieter in Betracht. Eine Kündigungsmöglichkeit könnte sich nur dann ergeben, wenn von dem Mieter eine dauerhafte sowie nachhaltige Störung des Hausfriedens ausgeht, die zu einer erheblichen gesundheitlichen Gefährdung anderer Mieter führt.

Foto(s): ©Adobe Stock/rh2010

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Rechtstipps zu "Rasenmähen Zeiten"

  • 31.10.2019 Rechtsanwalt Axel Schwier
    „… man mit der Zeit fest, dass Rentner und ältere Personen immer noch dazu neigen, am Anfang des Monats das gesamte Bargeld für den Monat abzuheben. Diese können regelmäßig auch entsprechende Belege …“ Weiterlesen
  • 29.07.2016 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)
    „… Wohngebieten der Betrieb von Rasenmähern an Werktagen nur in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr untersagt. Deshalb stellt die Dauer der Geräuscheinwirkung keinen besonderen Umstand dar, der zu Gunsten …“ Weiterlesen
  • 07.07.2016 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „Mittlerweile kommen immer mehr Rasenroboter zum Einsatz. Vorbei sind die Zeiten, in denen man die freien Wochenenden damit verbringen musste, seinen großen und lauten Rasenmäher vor sich her …“ Weiterlesen
  • 13.11.2015 Rechtsanwalt Carsten Herrle
    „… Rücksicht genommen werden muss. Für Rasenmäher, Laubbläser und Co. werden diese meist in kommunalen Lärmschutzverordnungen geregelt. Ansonsten finden sich oft in Mietverträgen Vorschriften. Natürlich …“ Weiterlesen
  • 12.07.2012 Rechtsanwalt Ulli Herbert Boldt
    „Häufig wird bei der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung dem Verurteilten aufgegeben binnen einer bestimmten Zeit ab Rechtskraft des Urteils eine bestimmte Stundenzahl gemeinnützige …“ Weiterlesen
  • 27.03.2024 Rechtsanwalt Marco De Luise
    „… wieder einschreiten. So sieht das Gesetz vor, dass sonn- und feiertags sowie werktags in der Zeit von 20.00 – 7.00 Uhr Arbeiten mit Werkzeugen und Geräten, die andere erheblich belästigen, verboten …“ Weiterlesen
  • 10.02.2011 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
    „… im Maisfeld, circa 20 m entfernt von dem Grundstück des Nebenklägers und beobachtete ihn beim Rasenmähen und ein paar Tage später beim Fernsehen. In der darauffolgenden Zeit brüllte der Angeklagte …“ Weiterlesen