Selbst kündigen während der Krankheit – Nachteile und Alternativen

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Manch ein Arbeitnehmer, der am Arbeitsplatz oft wegen Krankheit fehlt, möchte am liebsten das Handtuch werfen und kündigen. Die Situation zehrt an den Nerven, die Kollegen mobben, der Chef verhält sich abweisend. Warum man sich die Eigenkündigung gut überlegen sollte und welche Alternativen regelmäßig besser für den Arbeitnehmer sind, sagt Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Die Eigenkündigung hat für den Arbeitnehmer regelmäßig finanzielle Nachteile zur Folge. Es droht nämlich eine Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit. Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine Eigenkündigung selbst verursachen, verzichten damit meist auf 12 Wochen Arbeitslosengeld. Auch wenn man sich vorher bei der Bundesagentur für Arbeit nach den Folgen erkundigt und vielleicht Hoffnung schöpft, dass einem die Sperrzeit erspart bleibt: Die Eigenkündigung bleibt ein unkalkulierbares Risiko, regelmäßig folgt dann doch die Sperrzeit.

Und mehr noch: Der Arbeitnehmer vergibt damit seine an sich guten Chancen auf eine hohe Abfindung. Denn diese würde er regelmäßig erhalten, wenn er sich auf Verhandlungen mit dem Arbeitgeber einlässt und einen Aufhebungsvertrag abschließt. Allerdings: Ein Aufhebungsvertrag ist häufig nur die zweitbeste Lösung für den Arbeitnehmer.

Am besten ist es regelmäßig für den Arbeitnehmer, wenn er sich gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zur Wehr setzt und dort einen gerichtlich protokollierten Abfindungsvergleich abschließt. Warum?

Zunächst: Weil der Arbeitnehmer so die Sperrzeit vermeidet. Anders als im Fall eines Aufhebungsvertrags besteht hier regelmäßig kein Risiko einer Sperrzeit. Die Bundesagentur für Arbeit ist angewiesen, bei einem gerichtlich protokollierten Abfindungsvergleich unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen das volle Arbeitslosengeld auszuzahlen, das heißt keine Sperrzeit zu verhängen.

Hinzu kommt: Kranke Arbeitnehmer genießen regelmäßig einen starken Kündigungsschutz. Häufig einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine hohe Abfindung im Fall einer Kündigungsschutzklage gegen eine krankheitsbedingte Kündigung.

Krank geschriebene Arbeitnehmer, die eine Eigenkündigung in Erwägung ziehen oder eine krankheitsbedingte Kündigung ihres Arbeitgebers befürchten, sollten sich so schnell wie möglich rechtlichen Rat bei einem Arbeitsrechtler einholen, am besten bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bei ihm erfahren sie, welche Schritte nötig sind, um die Sperrzeit zu vermeiden und eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten.

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