SENEC-Speicherumrüstung: Ungereimtheiten im Kleingedruckten und EnBW-Zahlen zu SENEC

  • 4 Minuten Lesezeit

SENECs Ankündigung, die NCA-Zellmodule der gedrosselten Speicher durch LFP-Zellmodule zu ersetzen, hat bereits viele ungeklärte Fragen (SPL berichtete) aufgeworfen.

Ein Blick "ins Kleingedruckte" sorgt nun für weitere Fragen - und eine Quartalsmitteilung der EnBW offenbart ein aufschlussreiches Detail.

SPL Rechtsanwälte berichtet:

Nicht jeder SENEC-Kunde wird LFP-Zellen erhalten 

Nachdem SENEC mit der Ankündigung, die gedrosselten SENEC.Home-Speicher auf die brandsicheren LFP-Zellen umzurüsten, einen Schritt in die Richtung zu gehen scheint, wirft ein Blick ins Kleingedruckte nun Fragen auf:

Denn überraschend vage ist die Ankündigung bezüglich der Frage, welche Kunden die neue Zellmodule tatsächlich erhalten werden.

In der am 24.11.2023 versandten Info-Mail spricht SENEC nur davon, dass „zahlreiche“ SENEC-Kunden neue LFP-Module erhalten werden. SENEC sagt nicht eindeutig, dass alle Kunden mit gedrosselten Speichern ein Tauschangebot erhalten werden. Ein Blick in die FAQ der Unternehmensseite führt zu größeren Fragezeichen:

„Wie erkenne ich als Kunde, ob ich die entsprechenden 3.0 Batteriemodule habe?

Das ist derzeit leider noch nicht für Kunden ersichtlich. Das Team der SENEC arbeitet derzeit daran diese Information in der App zu hinterlegen. Alle betroffenen Kunden werden aktiv durch SENEC informiert.“

Betroffene Kunden können also nach dem Wortlaut auch aus der Drosselung ihres Speichers noch nicht einmal darauf schließen, LFP-Tauschmodule angeboten zu bekommen.

Wann man erfährt, ob der eigene Speicher die angekündigte Umrüstung überhaupt erhält, bleibt ungewiss.

Kunden dürften so gegebenenfalls erst im nächsten Jahr Gewissheit haben, ob ihnen SENEC überhaupt eine Umrüstung anbieten wird - und dies mit "ab Sommer 2024" ungewissem Zeithorizont. Fest steht nach SENECs Ankündigung aber eines: Die Speicher bleiben bis zum Modultausch gedrosselt.

Das bedeutet für den einzelnen Kunden, dass SENECs Infomail zunächst eine reine Absichtserklärung darstellt, bestimmten Kunden im kommenden Jahr eine Umrüstung auf LFP-Zellen anbieten zu wollen. Bis man als Betroffener erfährt, ob man ein verbindliches Angebot erhält, dürfte noch Zeit verstreichen.

Kundenansprüche drohen zu verjähren

Für betroffene Kunden besteht daher weiter Handlungsbedarf. Wer mit der Geltendmachung seiner Ansprüche bis Mitte 2024 oder darüber hinaus wartet, könnte seine Gewährleistungsrechte verlieren. Wenn sich die Umrüstung des Speichers lange verzögert oder erneut technische Probleme auftreten, ist dann insbesondere eine Erstattung des Kaufpreises nicht mehr möglich, wenn die kaufvertraglichen Gewährleistungsrechte inzwischen verjährt sind.

Kunden sollten zur Abwehr drohender Rechtsverluste ihre Ansprüche anwaltlich prüfen lassen. SPL Rechtsanwälte bietet hierzu kostenlose Erstberatungen.

EnBW bildet Rücklagen für SENECs Garantiewelle

Einige Wochen vor der Ankündigung von SENEC hat die EnBW am 31.10.2023 das Konzernergebnis für das dritte Quartal mitgeteilt. Neben allerhand Zahlen zu positiven Umsatzentwicklung des Energiekonzerns insbesondere durch den lukrativen Energiehandel findet sich ein verborgener aber aufschlussreicher Hinweis zur Belastung des Konzernergebnisses durch SENEC:

"Die Prognose des Adjusted EBITDA des Segments Intelligente Infrastruktur für Kund*innen wird auf 0,35 bis 0,45 Mrd. € gesenkt (bisher 0,4 bis 0,5 Mrd. €). [...]

Weiter erwartet die EnBW [...] ein Neutrales EBITDA im oberen dreistelligen Millionenbereich. Hier wurden negative Effekte im Segment Intelligente Infrastruktur für Kund*innen im Zusammenhang mit Batteriespeichern einer Tochtergesellschaft durch positive Bewertungseffekte von Sicherungsgeschäften [...] kompensiert."

Was sich hinter den als Nachkommastellen bezifferten dreistelligen Millionenbeträgen verbirgt: Die Prognose der EnBW für die unter dem Segment "Intelligente Infrastruktur" geführte "Batteriespeicher-Tochtergesellschaft" (d.h. SENEC) wurde von bis zu 0,5 Mrd € auf zumindest 0,35 Mrd. € gesenkt. Die Differenz in Höhe von 0,15 Mrd. € - oder etwas lebensnaher ausgedrückt - 150.000.000 € könnte ein Teil des Betrages darstellen, den der Mutterkonzern der SENEC GmbH bereitstellt.

Dieser Hinweis verdichtet sich bei einem Blick in die ebenfalls veröffentlichte detaillierte Quartalsmitteilung (vgl. S.15 a.E.):

"Im Lauf des dritten Quartals kam es zu zwei Bränden im Zusammenhang mit Batteriespeichern einer Tochtergesellschaft. Für die entstandenen Folgekosten wurden im aktuellen Abschluss entsprechende Vorsorgen gebildet. Die Bewertung der Vorfälle dauert weiter an. Hier besteht ein Risiko im niedrigen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich, dass die gebildeten Vorsorgen erhöht werden müssen."

Das ist für Kunden zunächst eine positive Nachricht. Die EnBW scheint bereit zu sein, für die SENEC bei den Garantieansprüchen der betroffenen Kunden "in die Bresche zu springen". Ein erfreulicher Unterschied zur Geschichte der EnbW-Tochter BMP Greengas - hier hatte sich der Konzern nicht gescheut, die defizitiäre Tochter bankrott gehen zu lassen. Der Biogaslieferant musste am 01.08.2023 Insolvenz anmelden.

Die EnBW kann sich nach einem starken Jahr 2023 die Unterstützung der Speicher-Tochter auch leisten, die trotz der Qualitätsprobleme zuletzt aufgrund hoher Absatzzahlen jährlich Umsatzrekorde erzielte. Den hohen Absatzzahlen dürften nun aber auch entsprechende Garantieansprüche gegenüberstehen. Zuletzt musste auch die SENEC-Tochter Energieversum große Teile der Belegschaft entlassen (SPL Rechtsanwälte berichtete). Viele kleine und mittelgroße Händler haben wegen der Brandvorfälle und anhaltenden Speicherdrosselungen inzwischen auch den Vertrieb der SENEC-Speicher eingestellt. 

Führende Rechtsanwaltskanzlei bietet SENEC-Kunden kostenlose Erstberatung an

Die auf das Recht der Erneuerbaren Energien spezialisierte Einheit von SPL Rechtsanwälte hat bereits eine vierstellige Anzahl von SENEC-Kunden beraten und vertritt Betroffene außergerichtlich und gerichtlich bei der Geltendmachung ihrer Rechte auf Wiederinbetriebnahme der Speicher oder Rückerstattung des Kaufpreises.

Zuletzt hatte SPL Rechtsanwälte vor dem Landgericht  Münster das erste rechtskräftige Urteil gegen einen Solarhändler auf Kaufpreiserstattung in Höhe von über 15.000 EUR gegen Rückgabe des SENEC-Speichers erstritten. Der Solarhändler hatte den Erstattungsanspruch aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen anerkannt (SPL Rechtsanwälte berichtete).

SPL Rechtsanwälte bietet Betroffenen kostenlose Erstberatungen an.

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Der Stuttgarter Rechtsanwalt Jochen Schanbacher ist Gründer und Partner der Kanzlei SPL Rechtsanwälte. Er ist ein führender Rechtsexperte für regenerative Energien und vertritt im Zusammenhang mit dem Speicherskandal hunderte Senec-Kunden in ganz Deutschland außergerichtlich und gerichtlich.

Seine Kanzlei SPL Rechtsanwälte ist mit den technischen und rechtlichen Herausforderungen bei der Durchsetzung der Rechte betroffener Speichernutzer bestens vertraut.

Foto(s): Feuerwehr Burladingen, SWR

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