Sexdating-Abo-Vertrag der Interdate S.A. – c-date.de – Mahnung durch Kanzlei Auer Witte Thiel

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Vorsicht Abovertrag: Nach Besuch von Dating-Plattformen der Interdate S.A. – c-date.de – Mahnung durch Auer Witte Thiel 

Zahlreiche Betroffene haben sich bereits wegen unbewusst abgeschlossener Aboverträge nach Besuch der Dating-Plattform C-Date an uns gewandt. Betrieben wird die Plattform von der Interdate S.A. mit Sitz in Luxemburg.

Wie gerät man in einen Abovertrag?

Die erstmalige Anmeldung auf den Plattformen ist kostenlos. Für diverse Angebote, wie die Kontaktaufnahme zu anderen Mitgliedern, muss man jedoch ein kostenpflichtiges Abo abschließen (Premium-Mitgliedschaften), wobei die Preise je nach Länge der Mitgliedschaft variieren (z. B. knapp 180 Euro für 3 Monate).

Manche Betroffene erfahren von dem Abo erst durch eine Rechnung der Interdate S.A. Andere Betroffene berichten uns, dass Kündigungen nicht akzeptiert worden seien und weitere Beträge gefordert werden.

Werden die von der Interdate S.A. geforderten Beträge nicht gezahlt, so wird teilweise als nächstes ein Inkassounternehmen – z. B. die Financial Service GmbH oder dir TESCH mediafinanz GmbH – eingeschaltet.

Letztlich wird die behauptete Forderung durch die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel aus München geltend gemacht, welche uns bereits für diverse Mahnungen unterschiedlicher Dating-Plattformbetreiber bekannt ist.

Neben den Abogebühren werden nun auch Anwaltsgebühren gefordert.

Was sollten Betroffene tun?

Begleichen Sie die Forderung keinesfalls ungeprüft.

Wahrscheinlich sind Sie in einen Abovertrag geraten. Ursache ist meist, dass die Gebührenpflichtigkeit der Plattform (und die Verlängerung des Testabos) nicht ausreichend ausgewiesen oder Ihre Kündigung – ggf. zu Unrecht – ignoriert wurde.

Ignorieren Sie die Forderung, drohen gerichtliche Schritte, die mit weiteren Kosten verbunden sind. Zudem sollte Ihnen bewusst sein, dass die Firma weiterhin einen Abovertrag mit Ihnen behauptet und umso länger Sie untätig bleiben, die Nutzungsgebühren immer weiter steigen.

Reagieren Sie also schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen. Es bestehen oftmals gute Verteidigungschancen.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles vor.

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Aboverträge verteidigen bzw. diese kurzfristig anfechten.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema