Sexdating-Abo: Vertrag mit Datingleads B.V. anfechten + kündigen – wir helfen

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Uns liegt ein Fall eines ungewollten Abovertrags eines Minderjährigen (!) mit der Datingleads B.V. (Niederlande) zur Verteidigung vor. 

Die Firma betreibt eine Vielzahl von (Sex)-Dating-Plattformen wie u. a. sexchatkostenlos.net, datingleads.eu, swingdating.be, seniorenflirt.com, women4men.net, sexduisburg.com, xdates.at, sexpotsdam.netsexindresden.com, sexstraubing.com, mladies.net, shemalehamburg,com, omasex.chsexapp.eu, reife-frauen.net, geilereifeswinger.com, weiber.net, seitensprung-portal.eu, dicke-frauen.eu u. v. m.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Wie gerät man in ein ungewolltes Abo?

Die erstmalige Anmeldung auf derartigen Dating-Plattformen ist für gewöhnlich kostenlos. Um jedoch die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen zu können (z. B. Kontaktaufnahme) bedarf es des Abschlusses einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft, wobei die Preise je nach Länge der Mitgliedschaft variieren. 

Auf der Registrierungsseite ist von der Gebührenpflichtigkeit meist überhaupt nichts zu lesen und es wird mit einer kostenlosen Anmeldung geworben. 

Erst ein genauer Blick in die Nutzungsbedingungen offenbart, dass man einen gebührenpflichtigen Abovertrag abschließt, welcher sich automatisch immer weiter verlängert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt, bzw. dass sich ein entsprechendes (kostenloses) Probeabo in ein teures Premium-Abo verlängert.

So heißt es z. B. in den AGB von sexchatkostenlos.net:

„Es ist keine Vergütung fällig, wenn der Dienst als Gast oder registriertes Mitglied besucht und/oder genutzt wird. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie nur bestimmte und eingeschränkte Funktionen und/oder Teile der Site besuchen und/oder nutzen können, wenn Sie Gast oder registriertes Mitglied sind. Um bestimmte andere Funktionen des Dienstes besuchen und/oder nutzen zu können, müssen Sie als Mitglied ein Abonnement kaufen und/oder die Vergütung dafür bezahlen.“

Zumeist erfahren Betroffene erst durch die erste Rechnung/Kreditkartenabbuchung von der Abo-Mitgliedschaft.

Dabei wird auch nicht genügend Sorge dafür getragen, dass eine Registrierung durch Minderjährige nicht erfolgt (wie in dem uns aktuell vorliegenden Fall).

Unser Rat an Betroffene

Begleichen Sie die Forderung keinesfalls ungeprüft bzw. lassen Sie umgehend eine Rückbuchung bereits eingezogener Beträge prüfen.

Ihre Verteidigungschancen stehen gut! 

Wahrscheinlich sind Sie Opfer eines ungewollten Abovertrags geworden und die Forderung könnte unrechtmäßig geltend gemacht werden. Ursache ist häufig, dass die Gebührenpflichtigkeit der Plattform (oder die Verlängerung eines Testabos) nicht ausreichend ausgewiesen oder eine Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde. 

Reagieren Sie schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Aboverträge verteidigen bzw. die Verträge kurzfristig anfechten.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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