Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – so verhalten Sie sich richtig

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Einem Kollegen oder dem Chef eine sexuelle Belästigung vorzuwerfen, ist ein scharfes Schwert. Mit dem Vorwurf kann man viel bewegen beim Arbeitgeber, etwa die Entfernung des Täters aus dem Unternehmen oder eine strafrechtliche Verurteilung. Langfristig kann man sich aber auch selbst schädigen, beispielsweise sich im Betrieb isolieren, sich schadensersatzpflichtig machen, psychische Nachteile erleiden oder den Job verlieren. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, wie man sich als Opfer sexueller Belästigung am besten wehrt und dabei Nachteile für die eigene Person vermeidet.

Um was für einen Täter handelt es sich?

Handelt es sich um einen Täter, mit dem man befreundet oder gut bekannt ist, kann es gegebenenfalls für einen selbst das Beste sein, dass man mit einem klärenden Gespräch den Täter an die im Umgang miteinander geltenden Grenzen erinnert und im Vorfeld aus der Welt schafft. Vielleicht hat der Täter ein Verhalten falsch interpretiert, vielleicht aufgrund eines Missverständnisses.

Ich stelle diese Handlungsoption an den Anfang, weil man beim Vorwurf der sexuellen Belästigung – ähnlich wie beim Vorwurf des Mobbings – immer berücksichtigen muss, selbst in den Strudel hineinzugeraten, den der Vorwurf innerbetrieblich möglicherweise ausgelöst hat. Abwägen sollte man deshalb vorab, ob man mit einem klärenden Gespräch am sichersten fährt, um sich vor Nachteilen zu schützen.

Sollte diese Handlungsoption für Sie nicht gangbar sein oder handelt es sich um einen Täter, zu dem Sie keine persönliche Bindung unterhalten, sollten man das Gespräch über den Vorfall mit einem Vorgesetzten suchen und die Karten auf den Tisch legen – auch im Wissen um die möglichen Folgen, die es für Sie, den Täter, den Arbeitgeber und das berufliche Umfeld haben kann. Handelt es sich um einen Täter, bei dem eine Beziehungsanbahnung oder ähnliches nicht infrage kommt, kann es unter Umständen sein, dass Sie arbeitsrechtlich dazu verpflichtet sind, die Belästigung beim Vorgesetzten zu melden.

Die möglichen Folgen der Offenlegung einer sexuellen Belästigung können drastisch sein: Sie reichen von einer (fristlosen) Kündigung des Täters, seiner Stigmatisierung, einer möglichen Beschädigung des Arbeitgebers bis hin zu Ihrer Isolierung in der Belegschaft und zur Beschädigung Ihres Rufs.

Und: Der Täter kann sich wehren und seinerseits Schadensersatzansprüche gegen Sie in Gang setzen. Auch arbeitsrechtlich kann der Vorwurf zu einem Bumerang werden: Gelingt es dem Täter, Ihnen eine falsche Verdächtigung vorzuwerfen, ist es Ihr Arbeitsplatz, der gegebenenfalls in Gefahr ist.

Umso wichtiger ist es, sich vor dem Personalgespräch, wo Sie eine sexuelle Übergriffigkeit zur Sprache bringen, von einem Arbeitsrechtler umfassend beraten zu lassen. Aufgrund der Komplexität der Thematik rate ich dazu, Rat zu holen bei einem erfahrenen Anwalt beziehungsweise Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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