Sharewood AG: Raubbau am Regenwald statt grünem Investment?

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Landgericht Tübingen prüft, ob die Sharewood Switzerland AG für illegalen Raubbau am Regenwald im brasilianischen Bundesstaat Mato Grosso mitverantwortlich ist

Mit aktueller Verfügung vom 1. Februar 2021 hat das Landgericht Tübingen einen bemerkenswerten Hinweis in dem Verfahren eines deutschen Kapitalanlegers gegen die Firma Sharewood Switzerland AG erteilt.

Schock für Anleger: Illegaler Raubbau am Regenwald statt grünem Investment?

Das Gericht weist völlig zutreffend darauf hin, dass der Bundesstaat Mato Grosso, Brasilien mit am schwersten von illegalem Raubbau am Regenwald betroffen ist. Die  Sharewood Switzerland AG bietet in Deutschland Kapitalanlegern die Investition in den Kauf von Anteilen an Baumplantagen in dem betroffenen brasilianischen Bundesstaat an. Sie bewirbt diese Anlagen offensiv als nachhaltig, sogar als Möglichkeit, einen Beitrag zu Klima- und Regenwaldschutz zu leisten. Der Anleger würde in grüne Werte investieren und könne seinem Vermögen gleichsam beim Wachsen zu sehen.

Landgericht Tübingen zweifelt Legalität der Plantagen an

Das Landgericht Tübingen äußerte erhebliche Zweifel an dieser Darstellung. Es befürchtet, dass die Plantagen auf illegal gerodetem Grund bewirtschaftet sein könnten. Es hat dabei auf die Berichte der vergangenen Jahre in verschiedenen Medien, unter anderem im „Deutschlandfunk“ und dem „Spiegel“, hingewiesen. Es wird daher prüfen, ob die Flächen, auf denen die Bäume stehen, durch Raubbau an der geschützten Natur entstanden sind. Dies wäre nicht nur ein Verstoß gegen brasilianisches Umweltrecht, sondern auch Grund für ein deutsches Gericht, von Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB auszugehen.

Rechtsfolge: Sittenwidrigkeit

Folge wäre, dass die Sharewood AG sämtlichen Anlegern ihre investierten Gelder sofort zurückzahlen müsste. Das Gericht fordert die beklagte Sharewood AG dazu auf, mitzuteilen, wer Eigentümer der Plantagen ist, seit wann dort eine wirtschaftliche Holznutzung stattfinde und was vor der Holznutzung auf dem jeweiligen Grundstück geschah.

Keine BaFin Zulassung und Totalverlustrisiko

Die Sharewood AG vertreibt Kapitalanlagen in Bäume im brasilianischen Bundesstaat Mato Grosso. Den Anlegern wird eine sichere und nachhaltige Anlage in „grüne Werte“ versprochen. Man könne nicht nur sein Vermögen mehren, sondern dabei noch dazu Klima- und Regenwaldschutz betreiben, so die Werbeversprechen der Sharewood AG. Die Realität könnte ganz anders aussehen. Hinzu kommt: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Sharewood AG den Vertrieb in  Deutschland untersagt. Es liegt nämlich gar keine Zulassung der BaFin vor, die aber per Gesetz für dieses Angebot von Vermögensanlagen zwingend ist. Es ist nicht das erste Mal, dass der Unternehmensgründer Möckli von der Finanzaufsicht ausgebremst wird. Schon in der Vergangenheit wurde ihm von der Schweizer Finanzaufsicht zum Schutz der Verbraucher ein ähnliches Geschäftsgebaren verboten.

Anleger müssen jetzt den Totalverlust verhindern

Anleger bei der Sharewood AG müssen den vollständigen Verlust ihres Kapitals befürchten. Wer immer noch bei der Sharewood AG Gelder angelegt hat, sollte jetzt sofort tätig werden. Anwälte, die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert sind, können Ansprüche auf Rückabwicklung und deren erfolgreiche Durchsetzung prüfen.

Rechtsanwalt Johannes Goetz vertritt bereits eine Vielzahl von Geschädigten Sharewood-Anlegern erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich. Aktuell hat das Landgericht Leipzig einem von Rechtsanwalt Johannes Goetz vertretenen Anleger Recht gegeben und die Sharewood AG zur Rückzahlung von über 55.000 € verurteilt. Rechtsanwalt Johannes Goetz steht für eine kostenfreie, sofortige Ersteinschätzung zur Verfügung.

Foto(s): Bruno Kelly


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