Sie haben eine negative oder unwahre Bewertung auf kununu erhalten? Was tun?

  • 1 Minuten Lesezeit

Unzufriedenheit mit Bewertung auf Bewertungsportal kununu 

Sie haben eine negative oder unwahre Bewertung auf kununu erhalten? Was tun?

Wenngleich Sie selbstverständlich kritikfähig sind und auch Bewertungen in dem Portal „kununu“ durchaus begrüßen, sind Sie vielleicht nicht gewillt negative, nicht nachweisbare Tatsachenbehauptungen oder wahrheitswidrige Äußerungen in dem Portal zu dulden.

Manchmal liegt der Fall so vor, dass es sich bei Arbeitnehmerbewertungen um Rache - oder Fake - Bewertung ohne jedwede Veranlassung handelt.

Es ist zu unterscheiden, ob Sie gegen die reine „Sternchenbewertung“ oder gegen die Äußerungen an sich vorgehen wollen.

Grundsätzlich wird eine Bewertung mit Sternchen in der Regel von der Rechtsprechung als zulässige Meinungsäußerung gesehen. Hierfür gibt es aber Ausnahmen und auch Grenzen, die einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen. Zum einen dürfen natürlich auch mit Sternchenbewertungen keine falschen Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, zum anderen dürfen diese auch nicht unsachlich und/oder schmähkritisch erfolgen. Insofern ist gegenüber kununu bzw. Xing als Betreiber von kununu auszuführen und im Einzelnen darzulegen, dass es sich bei der Bewertung um unsachliche und/oder schmähkritische Äußerungen handelt.

Es ist auch bekannt, dass Kununu selbstverständlich nicht dazu verpflichtet ist, ständig und sofort alle Bewertungen zu überprüfen.

Dessen ungeachtet ist kununu oder Xing als Betreiber eines Bewertungsportals in der rechtlichen Verantwortung bzw. in der Haftung, sofern auf Ihrem Portal rechtswidrige, unwahre und schmähkritische Inhalte veröffentlicht werden

Wie liegt der Fall bei Ihnen? Gerne helfe ich Ihnen im Falle von unwahren Äußerungen oder schlechten Bewertungen, die nicht einer Überprüfung standhalten können, denn eine gutes Arbeitgeberimage ist heute wichtige denn je.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Beratung im Einzelfall ersetzen können. Gerne berate und vertrete ich Sie auch deutschlandweit. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Gerne können Sie mich per Telefon (auch nach 18:00 Uhr) oder per Email erreichen.

Ich mache mich für Sie stark. Gemeinsam finden wir Wege und Lösungen.

Foto(s): Rechtsanwältin Trixi Hoferichter

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin und Mediatorin Trixi Hoferichter

Beiträge zum Thema