Keine Pflicht zur online-Schulung für Personalrat oder Betriebsrat! Präsenz geht vor!

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 07.02.2024 klargestellt, dass Personalräte aus NRW nicht dazu verpflichtet sind, virtuelle Schulungen vorzuziehen, wenn eine Präsenzveranstaltung angemessen ist. In dem vorliegenden Fall ging es um die Frage der Kostenübernahme für eine Schulung zum Betriebsverfassungsrecht. Zwei neue Mitglieder der Personalvertretung einer Luftverkehrsgesellschaft sollten geschult werden. Ursprünglich war eine Schulung in Binz auf Rügen geplant, jedoch intervenierte die Arbeitgeberin und wies auf kostengünstigere Alternativen hin, darunter auch Webinare. Schließlich entschied das Gremium sich für eine Schulung in Potsdam, was jedoch wiederum von der Arbeitgeberin in Frage gestellt wurde. Das BAG entschied, dass die Kosten für Unterbringung und Verpflegung von der Arbeitgeberin zu tragen sind. Es sei nicht angemessen, die Personalvertretung auf kostengünstigere Alternativen wie Webinare zu verweisen, wenn eine Präsenzveranstaltung notwendig ist. Dieser Anspruch auf Kostenübernahme folgt aus § 40 Abs. 1 BetrVG und dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG. Das Urteil des BAG bestätigt somit die Entscheidung der Vorinstanz und gibt der Personalvertretung einen gewissen Spielraum bei der Auswahl des Schulungsformats, einschließlich der Möglichkeit, Präsenzveranstaltungen vorzuziehen, selbst wenn diese mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Diese Entscheidung des BAG (Beschl. v. 07.02.2024, Az. 7 ABR 8/23) unterstreicht die Bedeutung der angemessenen Schulung von Personalvertretungen und stärkt ihre Rechte in Bezug auf die Auswahl des Schulungsformats. 

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Beratung im Einzelfall ersetzen können. Gerne berate ich Sie persönlich oder auch online zu Ihren Rechtsthemen im Arbeitsrecht.

P.S. Besuchen Sie mich auch auf Social Media:

Bitte hier clicken:   XING

Bitte hier clicken:   LinkedIn

Bitte hier clicken:   Instagram

Foto(s): Trixi Hoferichter

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin und Mediatorin Trixi Hoferichter

Beiträge zum Thema